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Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Montag, 4. November 2024
Ausgabe: Elasberater November 2024

Weihnachtsbonus 100 Euro

Weihnachtsbonus 100 Euro

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Der Weihnachtsbonus ist eine einmalige, staatliche Zahlung von 100 Euro, die im Jahr 2024 an bestimmte Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Diese Zahlung erfolgt zusammen mit dem 13. Monatsgehalt. Anrecht auf dem Pauschalbetrag von 100 Euro besteht nur ein Mal, auch wenn mehrere Arbeitsverhältnisse bestehen. Der Bonus ist nicht übertragbar oder pfändbar und unterliegt weder der Einkommenssteuer noch den Sozialabgaben.

Anspruch auf den Weihnachtsbonus haben Arbeitnehmer, die bestimmte Einkommens- und Familienvoraussetzungen erfüllen.

Zu den objektiven Voraussetzungen gehört, dass der Arbeitnehmer im Jahr 2024 ein Gesamteinkommen von nicht mehr als 28.000 Euro haben darf und die Bruttosteuer auf das Arbeitseinkommen höher sein muss als die Steuerfreibeträge für lohnabhängige Arbeitsverhältnisse.

Zu den subjektiven Voraussetzungen gehört, dass der Arbeitnehmer verheiratet ist und sowohl Ehepartner als auch mindestens ein Kind steuerlich zu Lasten hat. Alternativ kann der Bonus auch an alleinerziehende Elternteile gezahlt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie der Tod des anderen Elternteils oder die Nichtanerkennung des Kindes.

Genauere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Weihnachtsbonus

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