Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen zur Spesenrückvergütung in Kraft, die sowohl Unternehmen als auch Mitarbeiter betreffen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Nachverfolgbarkeit von Zahlungen zu gewährleisten und die Nutzung von Bargeld zu minimieren.
Obwohl diese Regelungen ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten sollen, ist die endgültige Verabschiedung des Haushaltsgesetzes noch ausstehend. Daher gibt es noch keinen endgültigen Gesetzestext. Wir empfehlen, zu Beginn des Jahres alle Spesenrückvergütungen mit Karte zu begleichen, um auf der sicheren Seite zu sein.
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