Was ist der Weihnachtsbonus?
Der Weihnachtsbonus ist eine einmalige staatliche Zahlung von 100 Euro netto, die im Jahr 2024 an bestimmte Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Diese Zahlung erfolgt zusammen mit dem 13. Monatsgehalt. Der Pauschalbetrag von 100 Euro wird nur einmal gezahlt, auch wenn mehrere Arbeitsverhältnisse bestehen. Die Zulage ist nicht übertragbar oder pfändbar und unterliegt weder der Einkommenssteuer noch den Sozialabgaben.
Wer hat Anspruch auf den Weihnachtsbonus?
Anspruch auf den Weihnachtsbonus haben Arbeitnehmer, die bestimmte objektive und subjektive Voraussetzungen erfüllen:
Objektive Voraussetzungen:
- Einkommensgrenze:Der Arbeitnehmer muss im Jahr 2024 ein Gesamteinkommen von nicht mehr als 28.000 Euro haben.
- Steuerlast:Die Bruttosteuer auf das Arbeitseinkommen muss höher sein als die Steuerabsetzbeträge für lohnabhängige Arbeitsverhältnisse. Das bedeutet, dass die Steuerlast nach Abzug der Steuerabsetzbeträge für lohnabhängige Arbeitsverhältnisse noch bestehen muss.
Subjektive Voraussetzungen:
- Familienstand:Der Arbeitnehmer muss verheiratet sein und mindestens ein Kind haben. Der Ehepartner und mindestens ein Kind müssen für das Steuerjahr 2024 zu Lasten lebend sein. Steuerlich zu Lasten lebend bedeutet, dass die zu Lasten lebende Person im Steuerjahr 2024 keine steuerpflichtigen Einkommen von insgesamt mehr als 2.840,51 Euro hat. Bei Kindern bis 24 Jahren zählt die Einkommensgrenze von 4.000 Euro.
Alternativ kann der Bonus auch an alleinerziehende Elternteile gezahlt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
- Der andere Elternteil ist verstorben.
- Der andere Elternteil hat das Kind nicht anerkannt.
- Das Kind wurde von einem einzigen Elternteil adoptiert oder einem einzigen Elternteil anvertraut.
Wie wird der Weihnachtsbonus berechnet?
Der Weihnachtsbonus wird anteilig zur Dauer des Arbeitsverhältnisses im Jahr 2024 berechnet. Es gibt keine Reduzierung des Bonus bei Teilzeitarbeit oder anderen besonderen Arbeitszeitmodellen.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber muss den Weihnachtsbonus auf Antrag des Arbeitnehmers auszahlen und kann den entsprechenden Betrag im Modell F24 verrechnen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Dokumentation für eventuelle zukünftige Kontrollen durch die Steuerbehörden aufzubewahren.
Wie beantragt der Arbeitnehmer den Weihnachtsbonus?
Der Arbeitnehmer muss den Weihnachtsbonus schriftlich beantragen und dabei die Einhaltung der Einkommens- und Familienvoraussetzungen bestätigen. Die Eigenerklärung muss die persönlichen und einkommensbezogenen Daten enthalten, die für die Berechnung des zustehenden Betrags erforderlich sind. Zusätzlich müssen die Steuernummern des Kindes und des Ehepartners angegeben werden. Wenn der Arbeitnehmer im Laufe des Jahres mehrere Arbeitgeber hatte, muss er auch die entsprechenden Dokumente der vorherigen Arbeitsverhältnisse vorlegen.
Die Eigenerklärung finden Sie im Anhang. [upadate: die Vorlage der Eigenerklärung wurde entfernt, da aufgrund von neuen Bestimmungen nicht mehr aktuell]