Mit dem 30. November 2026 endet die Übergangs- und Testphase der neuen Bestimmungen. Ab dem 1. Dezember 2026 wird die vorherige Veröffentlichung einer offenen Stelle auf SIISL zu einer wesentlichen Voraussetzung für den Zugang zu bestimmten Beitragsbegünstigungen- wie z.B. der Beitragsbegünstigung "Junge Leute".
Was ist SIISL?
Über die Plattform SIISL (Sistema Informativo per l'Inclusione Sociale e Lavorativa) haben wir bereits mehrfach berichtet, zuletzt im ELAS-Berater vom August 2026.
SIISL ist eine vom italienischen Arbeitsministerium eingerichtete und vom INPS verwaltete digitale Plattform. Sie soll den Arbeitsmarkt transparenter gestalten und das Zusammentreffen von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage fördern.
Die Plattform funktioniert wie eine digitale Arbeitsvermittlung. Arbeitgeber können offene Stellen veröffentlichen. Arbeitssuchende können ihre Profile hinterlegen und passende Stellenangebote einsehen. Darüber hinaus nutzen auch Arbeitsvermittlungsagenturen, Arbeitsämter und soziale Dienste das System.
Was ändert sich ab dem 1. Dezember 2026?
Mit dem Ende der Übergangsphase dient die Veröffentlichung einer Stelle auf SIISL für viele Unternehmen nicht mehr nur als Instrument zur Personalsuche. Sie wird vielmehr zu einer wichtigen Voraussetzung für die Inanspruchnahme bestimmter Beitragsbegünstigungen.
Konkret bedeutet dies: Für bestimmte geförderte Einstellungen müssen Unternehmen künftig nachweisen, dass sie die offene Stelle auf SIISL veröffentlicht haben.
Nach den bisher bekannt gewordenen Informationen werden die entsprechenden Beitragsbegünstigungen nur dann gewährt, wenn die vorgeschriebenen Veröffentlichungspflichten eingehalten wurden.
Jetzt vorbereiten
Die verbleibende Übergangsphase bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre internen Abläufe rechtzeitig zu überprüfen und anzupassen.
Wer sich bereits heute mit der Funktionsweise von SIISL und den neuen Verfahrensabläufen auseinandersetzt, kann sich frühzeitig auf die kommenden Verpflichtungen vorbereiten und auch künftig von den vorgesehenen Einstellungsförderungen profitieren.
Wichtig: Der endgültige Umsetzungsbeschluss liegt derzeit noch nicht vor. Hochrangige Vertreter des Arbeitsministeriums und des INPS haben die neue Verpflichtung jedoch bereits angekündigt. Unternehmen sollten die geplanten Änderungen daher bereits jetzt in ihre organisatorischen und administrativen Planungen einbeziehen, auch wenn viele praktische Aspekte derzeit noch nicht abschließend geklärt sind.
Selbstverständlich halten wir Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden und informieren Sie umgehend, sobald offizielle Informationen oder konkrete Anweisungen veröffentlicht werden.
