Für die Begründung eines befristeten Arbeitsvertrages, der über die 12 Monate hinausgeht, bestehen derzeit folgende Möglichkeiten:
- Angabe eines Grundes, der laut angewandten nationalen oder territorialen Kollektivvertrag eine Befristung von mehr als 12 Monaten erlaubt.
- In Ermangelung einer Regelung von Seiten des Kollektivvertrages, können sich Arbeitgeber bis zum 31.12.2024 auf organisatorische, technische oder produktionsbedingte Gründe berufen.
- Eine befristete Einstellung aufgrund eines Ersatzes für abwesende Mitarbeiter über 12 Monate ist immer möglich.
Weiterführende Informationen zu den Verträgen auf bestimmte Zeit finden Sie in unserem Artikel vom Elasberater November 2023: Neuerungen bei befristeten Arbeitsverträgen bis zu zwölf Monaten (elas.it)
