Empfänger der Eingliederungsbeihilfe
Es gibt neue Regeln für die Eingliederungsbeihilfen. Neben den bereits Anspruchsberechtigten sieht das Gesetz vor, dass die Eingliederungsbeihilfen auch für benachteiligte Personen bestimmt ist, die in den von der öffentlichen Verwaltung zertifizierten Betreuungs- und Hilfsprogrammen der territorialen Sozial- und Gesundheitsdienste eingeschrieben sind.
Befristete Arbeitsverträge
Befristete Arbeitsverträge können jetzt auch ohne Begründung bis zu 12 Monate erneuert und nicht nur verlängert werden.
Verlängerung von Smart Working für bestimmte Arbeitnehmergruppen
Smart Working wird bis zum 30. September 2023 für Arbeitnehmer*innen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und für Eltern mit Kindern unter 14 Jahren bis zum 31. Dezember 2023 in vereinfachter Form verlängert.
Sommerbonus im Tourismussktor
Ein sog. Sommerbonus 2023, eine Prämie für Beschäftigte im Tourismus, ist in Kraft getreten. Das geänderte Dekret sieht vor, dass Arbeitnehmer im Tourismussektor zwischen dem 1. Juni und dem 21. September 2023 einen Bonus in Höhe von 15 % des Bruttolohns für Nachtarbeit und Überstunden erhalten. Dieser Bonus ist steuer- und beitragsfrei und gilt für Arbeitnehmer mit einen Einkommen unter 40.000 Euro im Jahr 2022. Für die effektive Anwendung fehlt jedoch noch das entsprechende Rundschreiben mit den operativen Anweisungen.
Die restlichen Bestimmungen, die vom Gesetzesdekret vorgesehen sind, hat das Parlament bestätigt.
Wir verweisen diesbezüglich auf unser Rundschreiben vom 9. Mai 2023: Neue Bestimmungen im Arbeitsrecht (Dekret „Lavoro“) (elas.it)