Die Handhabung und Berechnung der INAIL-Prämie variiert, je nachdem, ob ein Verwalter einer Gesellschaft, der ein Verwalterhonorar erhält, auch Gesellschafter dieser Gesellschaft ist oder nicht.
Aus diesem Grund ist es äußerst wichtig, dass Änderungen in diesem Sinne dem zuständigen Kundenberater zeitnah mitgeteilt werden, idealerweise schon bevor die Änderung in der Handelskammer eingetragen wird.