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Meldungen
Dienstag, 3. Dezember 2024
Ausgabe: Elasberater Dezember 2024

Meldung von gelegentlichen selbständigen Mitarbeitern

Meldung von gelegentlichen selbständigen Mitarbeitern

Bitte beachten Sie, dass für gelegentliche selbständige Mitarbeiter eine präventive Meldung zu tätigen ist.

Die Meldepflicht betrifft Unternehmen, die Auftraggeber sind, und die Meldung ist für alle gelegentlichen selbständigen Mitarbeiter (darunter auch Hobbymusiker) durchzuführen, mit denen ein Werkvertrag geschlossen wird. 

Die Mitteilung muss vor Beginn der Tätigkeit des gelegentlichen selbständigen Erwerbstätigen an das territorial zuständige Arbeitsinspektorat erfolgen.

Die Mitteilung erfolgt über das Portal ClicLavoro: https://servizi.lavoro.gov.it - Der Zugang ist für die Arbeitgeber und bevollmächtigte Personen mittels SPID oder CIE möglich.

Falls das System nicht funktioniert, kann die Meldung ausnahmsweise per PEC - Mail verschickt werden.

Die Annullierung sowie die Änderung der in der Mitteilung enthaltenen Daten kann jederzeit vor Beginn der Tätigkeit erfolgen.

Im Falle eines Verstoßes gegen die Meldepflicht ist eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 500,00 € bis 2.500,00 € für jeden Gelegenheitsarbeiter vorgesehen, bei dem die Mitteilung unterlassen oder verspätet eingegangen ist.

Haben Sie Fragen zu der Meldung von gelegentlichen selbständigen Mitarbeitern?  Sprechen Sie uns an!

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