Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet jedes lohnabhängige Arbeitsverhältnis zu melden. Die Meldungen sind mittels UniLav innerhalb 24 Uhr des Tages vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses zu machen.
Achtung bei verspäteten Meldungen fallen Verwaltungsstrafen an.