Fringe Benefits sind Sach- oder Geldleistungen, die steuerlich begünstigt sind. Normalerweise liegt die Steuerfreigrenze bei 258,23 € pro Jahr. Für den Zeitraum 2025 bis 2027 gilt jedoch eine Sonderregelung:
- 1.000 € für alle Arbeitnehmer
- 2.000 € für Arbeitnehmer mit unterhaltsberechtigten Kindern (auf Antrag des Arbeitnehmers)
Innerhalb dieser Grenzen können Arbeitgeber steuerfreie Fringe Benefits gewähren.
Wenn Arbeitgeber die erhöhten Freigrenzen nutzen möchten und im Betrieb eine RSU besteht, muss die RSU vorab informiert werden. Wenn keine RSU im Betrieb vorhanden ist, muss keine Mitteilung gemacht werden. Die Mitteilung muss spätestens bis zum 31. Dezember 2025 erfolgen. Erfolgt keine Mitteilung, gilt die Standardgrenze von 258,23 € pro Jahr. Nach aktueller Auffassung der Agenzia delle Entrate (Circolare Nr. 23/E/2023) kann die Mitteilung auch einmal gesammelt am Jahresende erfolgen.
Was sind RSU?
Die RSU (rappresentanza sindacale unitaria) ist eine einheitliche Gewerkschaftsvertretung, die in Produktionseinheiten mit mehr als 15 Beschäftigten gebildet wird. Sie vertritt die Interessen der Arbeitnehmer und wird von allen im Unternehmen tätigen Arbeitnehmern gewählt.
Was müssen Sie tun?
- Prüfen Sie, ob in Ihrem Unternehmen eine RSU besteht.
- Falls ja, informieren Sie die RSU rechtzeitig (spätestens bis Jahresende).
- Verwenden Sie eine nachverfolgbare Versandmethode und bewahren Sie eine Kopie auf.
Im Anhang finden Sie eine Vorlage für die Mitteilung, die Sie direkt nutzen können.
