autorenew
Meldungen, Beiträge und Begünstigungen
Donnerstag, 4. Juli 2024
Ausgabe: Elasberater Juli 2024

Bericht über die Situation des männlichen und weiblichen Personals 2022 – 2023

Bericht über die Situation des männlichen und weiblichen Personals 2022 – 2023

Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten dazu verpflichtet sind, alle zwei Jahre einen periodischen Bericht über die Beschäftigungssituation des männlichen und weiblichen Personals zu übermitteln (Artikel 46 GvD vom 11. April 2006, Nr. 198, abgeändert mit Gesetz Nr. 162 vom 5. November 2021).

Der Bericht kann ausschließlich auf telematischem Wege über die vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik zur Verfügung gestellte Anwendung eingereicht werden.
Die Unternehmen sind verpflichtet den Bericht für das Biennium 2022-2023 bis spätestens 20. September 2024 einzureichen.

Im Falle einer Nichtübermittlung des Berichtes sind Sanktionen vorgesehen (Artikel 11 des D.P.R vom 19. März 1955, Nr. 520); falls die Nichtübermittlung über 12 Monate fortdauert, werden die eventuell vom Unternehmen beanspruchten Beiträge für ein Jahr ausgesetzt (Art. 46, Absatz 4, GvD vom 11. April 2006, Nr. 198).
 

Zu diesem Thema "Bericht über die Situation des männlichen und weiblichen Personals 2022 – 2023" ist bereits ein Artikel im Elasberater im Monat Mai 2024 erschienen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!

Diese Seite verwendet Cookies. Mehr