Erstmals Strafen bei Nichtbeachtung
Mit dem PNRR-Dekret (Nr. 19 vom März 2024) wurde erstmals eine Verwaltungsstrafe zwischen 1.000 und 5.000 Euro für private Auftraggeber eingeführt, die verhängt wird, wenn die Saldozahlung eines Auftrags erfolgt, ohne dass die Angemessenheitskontrolle positiv ausgefallen ist, oder der Auftragnehmer die Situation nicht vorher bereinigt. Diese Vertragsstrafe gilt für private Aufträge mit einem Gesamtwert von mindestens 500.000 Euro.
Bei öffentlichen Aufträgen gilt die Grenze von 150.000 Euro und mehr. Wenn der öffentliche Projektleitverantwortliche die Saldozahlung vornimmt, ohne dass eine positive Angemessenheitskontrolle vorliegt, oder wenn der Auftragnehmer die Situation nicht vorher bereinigt, kann dies negative Folgen für den/die Beamten haben. Ein negatives Ergebnis wird auch der Anti-Korruptionsbehörde ANAC mitgeteilt.
Das PNRR-Dekret wurde Ende April in ein Gesetz umgewandelt und gilt somit seit dem 2. März 2024. Denn mit dem Dekret „Coesione“ vom 7. Mai 2024 werden diese Grenzen noch einmal neu festgelegt. Die Grenzen für die Strafzahlung für private Auftraggeber, die die Saldozahlung ohne positive Angemessenheitsprüfung vornehmen, sind nun ab dem 8. Mai ab einem Auftragswert von 70.000 Euro vorgesehen und die neue Regelung gilt für alle öffentlichen Baustellen. Die Geldbuße (1.000 bis 5.000 Euro) für die Zahlung des Saldobetrages eines Auftrags ohne positive Angemessenheitsbescheinigung geht nach dem Dekret „Coesione“ zu Lasten des Bauleiters (direttore di lavori) und wenn kein Bauleiter bestellt ist, direkt zu Lasten des privaten Auftraggebers.
Das Dekret „Coesione“ ist zurzeit jedoch noch nicht in ein Gesetz umgewandelt worden. Es ist möglich, dass der Gesetzestext im Zuge der Umwandlung geändert wird.
Die Gesamtbeträge, Auftragswerte in diesen Gesetzestexten beziehen sich immer auf den Wert der gesamten Baustelle und nicht nur auf die Beträge der Bauarbeiten.
Was sollte gemacht werden?
Es ist aufgrund der genannten Neuerungen zu erwarten, dass die Angemessenheitskontrolle immer mehr nachgefragt wird und zu einem „Muss“ wird. Wir können daher nur nochmals dazu aufrufen, die Baustellen im Portal CNCE_EdilConnect anzulegen und zu melden. So können die Arbeitsstunden monatlich den jeweiligen Baustellen zugeordnet werden.
Auch private Baustellen, die anfangs vielleicht noch nicht der Angemessenheitsprüfung unterliegen, sollten im Portal angelegt und gemeldet werden. Aufgrund von Änderungen kann es vorkommen, dass sich der endgültige Auftragswert erhöht und die Grenze von 70.000 Euro überschritten wird. Wenn die Arbeiten bereits mehrere Monate gedauert haben, kann es schwierig oder sogar unmöglich werden, die Arbeitsstunden nachträglich zu melden. Bei öffentlichen Aufträgen besteht die Meldepflicht unabhängig vom Auftragswert. Ebenso könnte eine Bescheinigung auch für Steuerbegünstigungen nötig sein. Als Subunternehmer hat man die Möglichkeit, die Baustelle bereits im Portal zu erfassen und später mit der Baustelle des Generalunternehmers zu verknüpfen. Umgekehrt muss ein Auftragnehmer seine eigenen, eventuellen Subunternehmer im Portal erfassen und zusehen, dass diese deren Arbeitszeiten auf der Baustelle über das Portal melden. Dies gilt auch für Selbständige, die keine Arbeitnehmer beschäftigen.
Was war nochmal die Angemessenheitskontrolle?
Ziel der Angemessenheitskontrolle im Baugewerbe ist bekanntlich der Nachweis der „Angemessenheit“ der auf einer Baustelle geleisteten Arbeitsstunden im Verhältnis zum angegebenen Wert der Baustelle. Die Parameter für diese Feststellung wurden von den Sozialpartnern festgelegt. Ziele dieser Maßnahme sind unter anderem die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Preisdumping auf Baustellen.
Grundsätzlich müssen daher seit November 2021 alle öffentlichen Baustellen im Portal CNCE_EdilConnect, zur Überprüfung der Angemessenheit durch die Bauarbeiterkassen, gemeldet werden. Für private Auftraggeber besteht die Verpflichtung, ab einem Gesamtauftragswert von 70.000 Euro aufwärts.
Ist die Angemessenheit gegeben, stellt die Bauarbeiterkasse die positive Angemessenheitsbescheinigung (attestazione di congruità) aus. Ohne eine positive Bescheinigung wäre der Auftraggeber nicht berechtigt, die Saldozahlung eines Auftrags zu tätigen. Falls die Angemessenheitskontrolle nicht gleich ein positives Ergebnis bringt, müsste der Auftragnehmer in der Folge Anpassungen vornehmen, mit Erklärungen, Berichtigungen oder auch Differenzzahlungen, um eine positive Bescheinigung zu erhalten.
In den letzten drei Jahren gab es auch Vorgaben verschiedener Behörden, welche die Angemessenheitsbescheinigung, auch für Baustellen mit einem Gesamtwert von unter 70.000 Euro notwendig machte. So verlangt die Agentur für Einnahmen seit dem Jahr 2022 für bestimmte Steuervergünstigungen eine positive Angemessenheitsprüfung.
Seit März 2023 gibt es eine Alert Prozedur (procedura alert), die auf die Notwendigkeit der Angemessenheitskontrolle hinweist. Wenn eine Baustellenmeldung, die unter die Angemessenheitskontrolle fällt (weil sie öffentlich ist oder weil der Gesamtwert 70.000 Euro oder mehr beträgt), im Portal CNCE_EdilConnect eingegeben wird, sendet die Bauarbeiterkasse mehrere Mitteilungen. Die Häufigkeit und die Form der Mitteilungen hängen von der Dauer der Baustelle ab. Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die Baustelle der Angemessenheitsprüfung unterliegt und vor der Saldozahlung des Auftraggebers die entsprechende Bescheinigung eingeholt werden muss. Später folgen Mitteilungen mit der Aufforderung, die Daten zu überprüfen, die Arbeitsstunden zu melden und gegebenenfalls das Enddatum der Baustelle zu ändern, wenn die Bauarbeiten über das ursprünglich eingetragene Datum hinausgehen. Es folgt vor Abschluss der Baustelle die Aufforderung, vor der Saldozahlung die Angemessenheitsbescheinigung anzufordern.
Schließlich, wenn niemand das Dokument tatsächlich angefordert hat, teilt Bauarbeiterkassa mit, ob die Angemessenheit der Baustelle positiv oder negativ ist. Ist die Angemessenheit positiv, folgt eine Aufforderung, die entsprechende Bescheinigung anzufordern.
Ist die Angemessenheitskontrolle jedoch negativ, folgen Aufforderungen, die Position zu berichtigen oder Erklärungen dazu abzugeben. Werden diese Aufforderungen nicht befolgt, kann es dazu kommen, dass das säumige ausführende Unternehmen in das Register „BNI“ (banca nazionale delle imprese irregolari) eingetragen wird. Die Eintragung dort hat zur Folge, dass das DURC-Modell negativ ausgestellt wird (mit allen negativen Konsequenzen). Der Auftraggeber wird aufgefordert die Saldozahlung nicht zu tätigen.
Einschränkung möglicher Richtigstellungen
Zu den oben genannten gesetzlichen Neuerungen von 2024 kam im April dieses Jahres noch die Mitteilung der CNCE (nationale Vereinigung der Bauarbeiterkassen) hinzu, dass es in Zukunft nicht mehr möglich sein wird die Stundenmeldungen zur Angemessenheit auf dem Portal CNCE_EdilConnect öfters im Nachhinein zu korrigieren. Sind die Arbeitsstunden einmal mitgeteilt, ist eine Änderung nur noch einmal möglich.
