Antrag
Unternehmen und Selbständige müssen den Antrag für den Punkteführerschein über das vorgesehene Online-Portal des Nationalen Arbeitsinspektorats stellen. Dies kann durch den gesetzlichen Vertreter oder einen Bevollmächtigten erfolgen. Seit dem 1. Oktober 2024 können Sie den Antrag unter diesem Link stellen: https://servizi.ispettorato.gov.it/. Sie benötigen einen SPID oder CIE Zugang, um sich im Portal anzumelden.
Innerhalb von 5 Tagen nach Übermittlung des Antrags ist das Unternehmen oder der Freiberufler verpflichtet, seinen Sicherheitssprecher (RLS) oder andernfalls den territorialen Sicherheitssprecher (RLST) über den Antrag des Punkteführerscheins mittels PEC zu informieren. Für weitere Informationen können Sie Ihren Arbeitssicherheitsexperten kontaktieren.
Voraussetzungen
Für den Erhalt des Punkteführerscheins müssen Unternehmen und Selbständige die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Eintragung in die Handelskammer
- Erfüllung der Ausbildungspflichten
- Besitz eines gültigen Dokuments zur Beitragsregelmäßigkeit (DURC)
- Besitz des Dokuments über die Risikobewertung (DVR)
- Besitz einer Steuerregelmäßigkeitsbescheinigung (DURF), falls gesetzlich vorgeschrieben.
- Benennung eines Verantwortlichen für die Sicherheit am Arbeitsplatz (RSPP), falls gesetzlich vorgeschrieben.
Im Rahmen der digitalen Antragstellung müssen Unternehmen und Selbständige eigenverantwortlich erklären, dass sie alle oben angeführten Voraussetzungen erfüllen und im Besitz der vorgegebenen Dokumente sind. Bitte prüfen Sie daher genau, ob diese Bedingungen erfüllt sind. Falsche Angaben können strafrechtliche Folgen haben und zum Verlust des Punkteführerscheins führen.
Beauftragung an ELAS
Möchten Sie, dass wir den Punkteführerschein für Sie beantragen? Kein Problem. Bitte senden Sie uns dafür rechtzeitig die angehängten Formulare zu:
- ausgefüllte und unterschriebene Beauftragung;
- Ersatzerklärung;
- Ersatzerklärung einer Notorietätsurkunde;
- Kopie des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters;
Sie finden alle Vorlagen im Anhang. Die deutschen Versionen sind auf den Seiten 1-4, die italienischen Versionen auf den Seiten 5-8.
Bitte senden Sie die Dokumente an sekretariat@elas.it mit dem Betreff „Antrag Punkteführerschein“.
Stellen Sie sicher, dass Sie alle Bedingungen in den Erklärungen erfüllen und die entsprechenden Felder korrekt ankreuzen. Falsche Angaben können strafrechtliche Folgen haben.
Der Punkteführerschein ist ab dem 1. November 2024 für alle betroffenen Unternehmen und Selbständigen Pflicht. Im Oktober gilt eine Übergangsregelung. Informationen zur Übergangsregelung im Oktober finden Sie hier.
