1. Öffnung des Online-Portals auf der Homepage des Arbeitsinspektorats: Ab 1. Oktober 2024 wird das Online-Portal zur Beantragung des Punkteführerscheins aktiviert. Ab diesem Zeitpunkt ist der Punkteführerschein verpflichtend.
2. Vorläufige Eigenerklärung: Betriebe können ab sofort eine vorläufige Eigenerklärung (siehe Anhang in italienischer Sprache) ausfüllen und an die PEC-Adresse des Nationalen Arbeitsinspektorats senden: dichiarazionepatente@pec.ispettorato.gov.it.
3. Gültigkeit der Eigenerklärung: Diese Eigenerklärung ist bis zum 31. Oktober 2024 gültig. Die Versandsbestätigung der PEC ersetzt für diesen Zeitraum den Punkteführerschein. Ab dem 1. November 2024 ist die Registrierung im Online-Portal für alle verpflichtend.
Die Registrierung im Portal kann dann den ganzen Oktober über erfolgen. Mit der Versandbestätigung sind Sie daher bis zum 31. Oktober 2024 auf der sicheren Seite.
Wir empfehlen Ihnen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Sobald das Online-Portal aktiv ist, erhalten Sie von uns weitere Informationen, wie Sie den Punkteführerschein beantragen können.
Freundliche Grüße
Ihr ELAS-Team
