Grundsätzlich können Mitarbeitende am Weihnachtsmarkt auf bestimmte Zeit, auch evtl. in Teilzeit oder auf Abruf angestellt werden.
Eine weitere Möglichkeit ist, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, die gelegentliche Mitarbeit „PrestO“.
Von der Alternative der Gelegenheitsarbeit "lavoro occasionale" raten wir ab, da diese im Falle einer Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht akzeptiert wird und somit zur Verhängung von Verwaltungsstrafen führen kann (z.B. Nichtaushändigung des Arbeitsvertrages, Nichteintragung ins Lohnbuch, usw.)
In jedem Fall ist es unbedingt erforderlich, dass eine Kopie des Anmeldeformulars und eine Kopie des Arbeitsvertrages am Weihnachtsstand aufliegen.
Bei Arbeit auf Abruf und „PrestO“ muss auch die vorgeschriebene Vorabmeldung erfolgen.
Sie benötigen detaillierte Informationen zu den verschiedenen Beschäftigungsarten? Dann melden Sie sich einfach in unseren Büros, wir sind für Sie da.