Die Beitragsbegünstigung von 1% auf die Arbeitgeberanteile der INPS-Fürsorgebeiträge im Ausmaß von maximal 50.000 Euro pro Jahr, ist nun anwendbar, da das INPS die nötigen Richtlinien veröffentlicht hat.
Die Beitragsreduzierung kann für den gesamten Zeitraum, in welchen die Zertifizierung gültig ist, angewandt werden.
Die Voraussetzungen für die Beitragsreduzierung sind, neben der genannten Zertifizierung, dass der Betrieb mit der Beitragszahlung in Ordnung ist (DURC) und dass die arbeitsrechtlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen eingehalten werden. Außerdem muss auch der Zweijahresbericht Mann und Frau abgegeben worden sein.
Es ist wichtig, dass Sie uns umgehend Bescheid geben, falls Ihr Betrieb diese Zertifizierung im Jahr 2022 erhalten hat. Für die Anerkennung der Beitragsbegünstigung muss nämlich innerhalb 15. Februar 2023 noch ein Antrag beim INPS gemacht werden, den wir für Sie machen können.
