Schon die Regierung Draghi hatte im Jahr 2022 privaten Arbeitgebern die Möglichkeit geboten, ihren Mitarbeitenden Treibstoffgutscheine steuer- und abgabenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Steuerfreigrenze lag dabei bei 200 Euro.
Diese Bestimmung hätte auch für 2023 gelten sollen. Das Parlament hat aber erst kürzlich entschieden, dass nun doch INPS-Beiträge auf den Wert des ausgestellten Gutscheins zu entrichten sind – auch bei Beträgen unter 200 Euro. Die Einkommenseuer IRPEF fällt nach wie vor erst bei Gutscheinen über 200€ an.
Der Treibstoffgutschein war bisher eine kostengünstige Möglichkeit, um Mitarbeitern in Zeiten ständig steigender Preise finanziell entgegenzukommen. Die Kosten der Arbeitgeber steigen jetzt um bis zu 30%. Auch Arbeitnehmer müssen von nun an mit höheren Abschlägen rechnen. Die Auswirkungen auf die eigene Rente aufgrund der erhöhten Beiträge sind verschwindend gering.
Wenn Mitarbteiter im Jahr 2023 bereits Treibstoffgutscheine steuer- und abgabenfrei erhalten haben, dann müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Sozialbeiträge nachzahlen. Das Rundschreiben des INPS mit den operativen Anweisungen ist aber noch ausstänidg.
Gibt es eine Alternative? An dieser Stelle möchten wir daran erinnern, dass der Treibstoffbonus nicht mit der allgemeinen Steuerfreigrenze für Sachentlohnungen (Fringe Benefits) verwechselt werden darf. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden im Jahr 2023 Sachentlohnungen bis zu 258,23 Euro steuer- und abgabenfrei zur Verfügung stellen. Zu den Fringe Benefits zählen verschiedenste Sachleistungen wie Geschenke und Gutscheine – eben auch Treibstoffgutscheine.
Indem sich Arbeitgeber also auf die Steuerfreigrenze für Sachentlohnungen (Art. 51 Absatz 3 des TUIR) berufen, kann ein Treibstoffgutschein also auch steuer- und abgabenfrei für die eigenen Mitarbeiter erworben werden. Natürlich können Arbeitgeber auch beide Möglichkeiten miteinander verbinden und ihren Mitarbeiten zwei Gutscheine von insgesamt 458,23 Euro übergeben. In diesem letzten Fall sind jedoch auf den Betrag, der unter die Bestimmungen des Treibstoffbonus fällt - sprich 200 Euro - Sozialbeiträge zu entrichten.