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Beiträge und Begünstigungen
Montag, 5. Februar 2024
Ausgabe: Elasberater Februar 2024

Steuerbegünstigung Rückkehrer aus dem Ausland: Neuigkeiten ab 2024

Steuerbegünstigung Rückkehrer aus dem Ausland: Neuigkeiten ab 2024

Wir erklären im folgenden Artikel welche Neuerungen im Bezug auf die Begünstigung "Impatriati" für Arbeitnehmer die ihren Wohnsitz ab 2024 nach Italien verlegen, greifen.

Neue Voraussetzungen für die Anwendung:

  • Der Arbeitnehmer darf in den drei vorangegangenen Steuerzeiträumen nicht in Italien steuerlich ansässig gewesen sein.

Dieser Zeitraum von 3 Jahren wird in folgenden Fällen verlängert:

  • Der Arbeitnehmer darf in den vorangegangenen sechs Steuerzeiträumen nicht in Italien steuerlich ansässig gewesen sein: wenn er nicht zuvor in Italien für denselben Arbeitgeber oder für dieselbe Unternehmensgruppe gearbeitet hat.
  • Der Arbeitnehmer darf in den vorangegangenen sieben Steuerzeiträumen nicht in Italien steuerlich ansässig gewesen sein: wenn er zuvor in Italien bei demselben Arbeitgeber oder für dieselbe Unternehmensgruppe beschäftigt war.
  • Der Arbeitnehmer muss sich verpflichten, mindestens fünf Jahre in Italien zu wohnen und muss hoch qualifiziert oder spezialisiert sein.
  • Der Arbeitnehmer muss während seines Auslandsaufenthalts beim AIRE registriert sein.

Die Begünstigung kann in folgenden Maßen beansprucht werden:

  • Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Reduzierung der Steuergrundlage von 50% bis zu einem Höchstbetrag von 600.000 € pro Jahr.
  • Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Reduzierung von 60 %, wenn er minderjährige Kinder hat und diese ebenfalls in Italien wohnen, und zwar ab dem Jahr der Geburt oder Adoption.

Dauer der Leistung:

Die Leistung wird für einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt, und das ab dem Steuerjahr in dem der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz nach Italien verlegt.

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