Das Prämiensystem ProAbility wurde im letzten Jahr eingeführt, erstmals für den Antragszeitraum 2024. Die Voraussetzungen und die Prämienhöhe bleiben unverändert. Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht. Weitere Informationen zu den Anträgen, der erforderlichen Dokumentation und den Kosten erhalten Sie auf der Internetseite des zuständigen Amtes unter: ProAbility - Amt für Arbeitsmarktintegration
Prämientypen ProAbility
Es gibt zwei Arten von Prämien:
- Anstellungsprämie
- Stabilitätsprämie
Voraussetzungen für Arbeitnehmer und Arbeitsverhältnis
Anstellungsprämie
- Für neue Arbeitsverträge mit einer Mindestlaufzeit von 180 Tagen.
- Der Antrag muss im ersten möglichen Zeitfenster gestellt werden (auch für Arbeitsverhältnisse aus dem Jahr 2024, für die im Februar/März 2025 noch kein Antrag möglich war, könnte die Möglichkeit heuer bestehen).
- Die angestellte Person darf zuvor nicht beim selben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein.
Stabilitätsprämie
- Für bestehende Arbeitsverhältnisse.
- Antrag innerhalb von drei Jahren nach Einstellung möglich.
- Mindestlaufzeit des Arbeitsverhältnisses: 180 Tage.
Saisonarbeit:
Für Arbeitnehmer mit Saisonvertrag gilt eine eigene Regelung:
- Für die Anstellungsprämie müssen die 180 Tage innerhalb von zwei Jahren ab Erstanstellung erreicht werden.
- Die Stabilitätsprämie wird gewährt, wenn die Summe der einzelnen saisonalen Arbeitsperioden im Kalenderjahr vor der Antragstellung mindestens 180 Tage beträgt.
Allgemeine Voraussetzungen (für beide Prämientypen)
- Zivilinvalidität ab 46 % oder Arbeitsinvalidität ab 34 %.
- Bei Teilzeit: mindestens 15 Wochenstunden (12 Stunden bei Sozialgenossenschaften).
- Wohnsitz und Arbeitsort des Arbeitnehmers in der Provinz Bozen.
- Ordnungsgemäße Zahlung der Sozialabgaben (INPS, INAIL, ggf. Bauarbeiterkasse) – gültiges DURC erforderlich.
- Keine Kombination mit anderen Förderungen für denselben Zweck.
- Personen mit Altersrente sind nicht förderfähig.
Höhe der Prämien
- Stabilitätsprämie: bis zu 9.000 Euro.
- Anstellungsprämie: bis zu 4.000 Euro.
Die Höhe hängt ab von:
- Invaliditätsgrad.
- Dauer des Arbeitsverhältnisses.
- Erfüllung der gesetzlichen Pflichtquote zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen (Gesetz 68 vom 12.03.1999).
Auszahlung:
- Die Anstellungsprämie wird einmalig ausbezahlt.
- Die Stabilitätsprämie wird über folgende Zeiträume gewährt:
- 8 Jahre, wenn die Pflichtquote nicht erfüllt ist.
- 25 Jahre, wenn die Pflichtquote erfüllt ist.
Alle vor 2025 beantragten Prämien werden berücksichtigt, auch jene aus dem vorherigen Prämiensystem für die Einstellung von Menschen mit Behinderung.
Hinweis:
Aufgrund der langen Anspruchsdauer kann es vorkommen, dass für Arbeitnehmer, die das Antragsmaximum bereits erreicht haben, erneut Anträge gestellt werden können – etwa wenn die Pflichtquote bisher nicht erfüllt war, aber ab 2025 erfüllt wird. Ob dies der Fall ist müssten Sie bitte aktiv für Ihren Betrieb kontrollieren, wir haben dazu nicht immer die erforderlichen Daten und Informationen.
Bei Betrieben ohne Pflichtquote laut Gesetz 68 gilt diese als erfüllt.
Details zur Prämienhöhe siehe Berechnungstabelle im Anhang.
Wichtige Fristen
- Falls wir für Sie den Antrag ProAbility für das Bezugsjahr 2024 gestellt haben, kontaktieren wir Sie innerhalb Februar 2026 für die Antragstellung 2025. Sie müssen sich nicht selbst melden.
- Sollten wir bisher keinen Antrag für Sie gestellt haben, informieren Sie uns bitte bis 13. Februar 2026, falls wir den Antrag dieses Jahr für Sie online einreichen sollen. Wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Kundenberater im Lohnservice.
- Nach diesem Datum können wir die rechtzeitige Übermittlung nicht garantieren.
Wenn Sie den Antrag selbst stellen:
- Bevollmächtigen Sie eine Person im Betrieb als Antragsteller (Vertretung beantragen, bis zum 15. März 2026).
- Details unter „Zugangsvoraussetzungen“ und weiteren Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite des zuständigen Amtes.
- Einreichefrist ist der 31. März 2026.
