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Beiträge und Begünstigungen
Dienstag, 4. März 2025
Ausgabe: Elasberater März 2025

ProAbility - Prämien für die Anstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen - Fälligkeit März 2025

ProAbility - Prämien für die Anstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen - Fälligkeit März 2025

Zur Unterstützung von Arbeitgebern, die Menschen mit Behinderung eine berufliche Chance geben, möchte die Provinz Bozen die Anstellung und langfristige Beschäftigung mit Prämienzahlungen erleichtern. Das neue Prämiensystem „ProAbility“ startet für das Bezugsjahr 2024. Die Einreichefrist ist der 31. März 2025. Um den Antrag über die Onlineseite der Provinz Bozen stellen zu können muss eine "Beantragung der Vertretung" gemacht werden. Dies sollte innerhalb 15. März 2025 gemacht werden, um fristgerechte Antragsstellung zu gewähren. Sollen wir für Sie den Antrag einreichen melden Sie sich bitte umgehend, bis spätestens 14. März 2025 bei uns. 

Das neue Prämiensystem „ProAbility“ ersetzt die bisherigen Beiträge für die Anstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, die bis zum Jahr 2023 gewährt wurden. Informationen zum neuen Prämiensystem finden Sie auch auf der Internetseite des zuständigen Amtes unter diesem Link: Seite Amt für Arbeitsmarktintegration

Kurz zusammengefasst: 
Es wird zwei verschiedene Prämien geben:

  • Anstellungsprämie
  • Stabilitätsprämie

Die Höhe der ausbezahlten neuen Stabilitätsprämie variiert je nach Invaliditätsgrad, Dauer des Arbeitsverhältnisses und ob die gesetzliche Pflichtquote zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erfüllt ist oder nicht und kann bis zu 9.000 Euro betragen.

Die Stabilitätsprämie wird für acht Jahre ausgezahlt, wenn ein Arbeitgeber den Pflichtquoten unterliegt, diese jedoch nicht erfüllt. Erfüllt der Arbeitgeber die Pflichtquote, besteht der Anspruch für 25 Jahre. Dabei werden auch die vor 2024 beantragten Prämien für die Anstellung von Menschen mit Behinderung berücksichtigt.
Aufgrund des Anspruchs von bis zu 25 Jahren kann es sein, dass ein Arbeitgeber für Arbeitnehmer, die das Antragsmaximum bereits vor 2024 erreicht hatten, nun wieder Anträge stellen kann. Haben Sie einen Arbeitnehmer im Betrieb, für den das Maximum der Anträge bereits erreicht war, könnte nun die Möglichkeit bestehen, erneut anzusuchen.

Die Anstellungsprämie kann bis zu 4.000 Euro betragen, je nachdem ob die Pflichtquote erfüllt ist, oder nicht. 

Bei Betrieben, die keiner Pflichtquote unterliegen gilt diese als erfüllt.

Sehen Sie dazu die Berechnungstabelle im Anhang.

Voraussetzungen für Arbeitnehmer und Arbeitsverhältnis:

Anstellungsprämie

  • Für Anstellungen im Bezugsjahr (ab September 2023)
  • Der Antrag ist im erst möglichen Zeitfenster der Antragstellung zu machen
  • Die angestellte Person darf vorher nicht beim selben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein

Stabilitätsprämie

  • Für bestehende Arbeitsverhältnisse
  • Kann innerhalb von drei Jahren nach der Einstellung beantragt werden

Allgemeine Voraussetzungen (für beide Prämientypen)

  • Vertragslaufzeit von mindestens 180 Tagen (für Saisonverträge gibt es eine eigene Regelung)
  • Eine Zivilinvalidität des Arbeitnehmers von 46 % oder Arbeitsinvalidität von 34 %
  • Bei Teilzeitverträgen müssen mindestens 15 Wochenstunden gearbeitet werden (12 Wochenstunden im Fall von Sozialgenossenschaften)
  • Meldeamtlicher Wohnsitz des Arbeitnehmers und dessen Arbeitssitz müssen in der Provinz Bozen liegen
  • Die Sozialabgaben (INPS, INAIL und evtl. Bauarbeiterkassa) müssen von Seiten des Arbeitgebers ordnungsgemäß einbezahlt werden (ein aktuell gültiges Mod. DURC)
  • Die Prämien sind nicht mit anderen Förderungen für denselben Zweck kombinierbar
  • Personen mit Altersrente sind nicht förderfähig

Wichtig ist vorerst, dass Sie uns bitte bis zum 14. März 2025 Bescheid geben, falls wir den möglichen Antrag für Sie über die Internetseite stellen sollen. Nach diesem Datum können wir nicht gewährleisten, dass der Antrag rechtzeitig versendet werden kann. 

Stellen Sie den Antrag selbst? Dann müssen Sie auch eine Person im Betrieb als Antragsteller bevollmächtigen (Vertretung beantragen). Sehen Sie dazu den Punkt „Zugangsvoraussetzungen“ auf der Internetseite des Amtes. Auch hier ist es, laut Aufruf des zuständigen Amts, wichtig, dass die Beantragung der Vertretung innerhalb 15. März 2025 erfolgt. 

Anhang

descriptiontabelle_berechnung_calcolo.pdf

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