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Beiträge und Begünstigungen, Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Donnerstag, 6. Juli 2023
Ausgabe: Elasberater Juli 2023

Pensionierung - Anreize zur Fortführung der Arbeitstätigkeit

Pensionierung - Anreize zur Fortführung der Arbeitstätigkeit

Sie haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Voraussetzungen für eine mögliche Pensionierung mit der sogenannten Quote 103 erreicht haben? Diese Mitarbeitenden sind aber für das Unternehmen sehr wertvoll und wollen weiterarbeiten? Dann gibt es folgenden Anreiz zur Weiterbeschäftigung.

Wer kann diesen Anreiz beanspruchen?

Die durch das Bilanzgesetz 2023 eingeführten Anreize zur Weiterbeschäftigung wurden im Mai durch ein Dekret geregelt. Diese Anreize betreffen alle Mitarbeitenden, die bis zum 31. Dezember 2023 die Pensionierungsbedingungen mit Quote 103 (62 Jahre und 41 Dienstjahre) erfüllen und trotzdem weiterarbeiten.

Was beinhaltet dieser Anreiz?

Diese Begünstigung sieht die Möglichkeit vor, die Beiträge zu Lasten des Arbeitnehmers nicht mehr einzubezahlen und diese Summe über den Lohnstreifen ausbezahlt zu bekommen. Dieser Betrag wird den Steuern unterworfen, aber nicht den Sozialbeiträgen. Die Entscheidung kann nur nach dem Erreichen der Voraussetzungen der Quota 103 vom Arbeitnehmer getroffen werden und betrifft auch nur die Beiträge nach diesem Zeitpunkt.

Die Entscheidung des Arbeitnehmers, diesen Anreiz in Anspruch zu nehmen, gilt für jedes Arbeitsverhältnis.

Wie sieht das Ansuchen aus?

Ein Arbeitnehmer, der den Anreiz in Anspruch nehmen will, muss dies der INPS mitteilen.
Das Institut bescheinigt dann dem Arbeitnehmer und teilt dem Arbeitgeber mit, dass er innerhalb von dreißig Tagen nach dem Antrag oder dem Erwerb der erforderlichen zusätzlichen Unterlagen für den Zugang zur Pensionierung erfüllt hat. Nachdem der Arbeitgeber die Bescheinigung erhalten hat, ist dieser nicht mehr verpflichtet die Beiträge für den Arbeitnehmer einzuzahlen.

Für die effektive Anwendung dieser Begünstigung ist jedoch das Rundschreiben der INPS abzuwarten.

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