Was ist der Bonus Mamme 2025?
Es handelt sich um einen staatlichen Bonus in Höhe von 40 Euro pro gearbeitetem Monat im Jahr 2025, der Müttern von mindestens zwei Kindern mit einem Einkommen von unter 40.000 Euro pro Jahr zusteht.
Die Auszahlung erfolgt im Dezember 2025 in Form einer Direktzahlung durch das NISF/INPS, sofern der Antrag fristgerecht eingereicht wurde.
Wer kann den Bonus beantragen?
- Arbeitnehmerinnen (öffentlich und privat, ausgenommen Hausangestellte)
- Selbstständige, die in einer Pflichtversicherung (Berufskasse oder getrennte Pensionskasse) eingetragen sind
Voraussetzungen
- Mindestens zwei Kinder (leiblich, adoptiert oder in Pflege)
- Jahreseinkommen unter 40.000 Euro
- Für Mütter mit zwei Kindern: Das jüngste Kind muss unter 10 Jahre alt sein
- Für Mütter mit drei oder mehr Kindern: Das jüngste Kind muss unter 18 Jahre alt sein
Wichtig: Mütter mit drei oder mehr Kindern erhalten den Bonus nicht, wenn sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben – hier greift stattdessen bereits die Beitragsbegünstigung für Mütter mit drei Kindern mit unbefristetem Arbeitsvertrag.
Höhe des Bonus und Auszahlungsmodalität
Der Bonus beträgt 40 Euro pro Monat für jeden Monat, in dem die Mutter im Jahr 2025 tatsächlich berufstätig ist.
Der maximale Betrag ist 480 Euro im Jahr (12 Monate × 40 Euro).
Steuerliche Behandlung
- Der Bonus ist steuerfrei und nicht beitragspflichtig
- Dieser Betrag fließt nicht in die Berechnung des ISEE-Werts ein
Auszahlung
- Die Auszahlung durch die INPS erfolgt einmalig im Dezember 2025 für die Monate von Januar bis November
- Wenn die Antragstellung zu spät erfolgt, wird die Auszahlung bis spätestens Februar 2026 vorgenommen
Wie und wann kann man den Bonus beantragen?
Die Antragsfrist endet 40 Tage nach Veröffentlichung des INPS-Rundschreiben, also am 7. Dezember 2025. Wer die Voraussetzungen erst später erfüllt, kann den Antrag bis spätestens 31. Januar 2026 stellen.
Die Antragstellung ist möglich über:
- INPS-Portal (mit SPID, CIE oder CNS)
- Kontaktcenter: 803.164 (Festnetz) oder 06 164.164 (Mobil)
- Patronate
Im Antrag müssen unter anderem folgende Angaben gemacht werden:
- Anzahl und Alter der Kinder (inkl. Anagrafischer Daten)
- Art der Arbeitstätigkeit (angestellt oder selbstständig)
- Erklärung, dass keine unbefristeten Arbeitsverhältnisse in den beantragten Monaten (bei Müttern von drei oder mehr Kindern)
- Erklärung, dass das Einkommen für das Jahr 2025 unter 40.000 Euro liegt
- Bankdaten
Beispiele aus der Praxis
- Eine Mutter mit zwei Kindern, deren jüngstes Kind am 15. September 2025 zehn Jahre alt wird, erhält den Bonus von Januar bis September.
- Eine Mutter mit drei Kindern und einem befristeten Arbeitsvertrag, deren jüngstes Kind am 10. November 2025 18 Jahre alt wird, erhält den Bonus von Januar bis November.
- Eine Mutter mit einem Kind, die im April 2025 ihr zweites Kind bekommt, erhält den Bonus ab April bis Dezember.
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