Die verschiedenen Maßnahmen sind im Antragformular in verschiedenen Sektionen gebündelt (z.B. soziale Verantwortung der Betriebe; generelle, oder auch sektorale Eingriffe). Die innerhalb 31. Dezember 2022 getätigten, abgeschlossenen Maßnahmen, können im Formular angegeben werden, wenn sie den Vorgaben entsprechen. Jeder realisierten Maßnahme wird ein gewisser Punktwert zugewiesen und sobald der Betrieb insgesamt 100 Punkte erreicht, kann ein Antrag eingereicht werden.
Das Ausmaß der Begünstigung ist abhängig von der Anzahl der durchschnittlich gemeldeten Mitarbeiter, innerhalb der betreffenden territorialen Versicherungsposition (PAT), im letzten Triennium und reicht von 28%, bei bis zu zehn Mitarbeitern, über 18% bei unter 50 Mitarbeitern, 10% bei bis zu 200 Mitarbeitern und bis 5% bei mehr als 200 Mitarbeitern. Bei Betrieben, wo die vom Antrag betroffene territoriale Versicherungsposition (PAT) erst seit zwei Jahren besteht, gilt die Begünstigung von 8%, unabhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer. Es wird dabei der Tarifsatz um diese Prozentsätze reduziert und nicht die zu bezahlende Prämie. Die Reduzierung gilt für das Jahr in welchem der Antrag gestellt wird, aufgrund der unternommenen Maßnahmen vom Vorjahr.
Für das Jahr 2022 gibt es wenige Neuerungen zu den Vorjahren. So werden für zum Beispiel einige Maßnahmen, welche der Vorkehrung von tödlichen Arbeitsunfällen dienen, mehr Punkte gutgeschrieben als vorher. Andere Neuerungen sind zum Beispiel, dass im Bereich „Sicherheit von Maschinen und Traktoren“ vorgesehen ist, dass ausgetauschte Maschinen verschrottet werden müssen und nicht mehr am Markt weitergegeben werden können, um für den Antrag berücksichtigt zu werden. In mehreren Bereichen werden Punkte nur mehr zugesprochen, wenn neue Maschinen und Geräte geleast- oder gekauft werden, aber nicht mehr bei einer Leihe.
Der Antrag für die Maßnahmen des Jahres 2022 ist digital innerhalb 28.02.2023 einzureichen.
Die Kontrolle, ob die Antragsteller die Verbesserungsmaßnahmen auch effektiv getroffen haben, macht das INAIL stichprobenartig. Dabei kann es vorkommen, dass weitere Unterlagen zur Dokumentation angefordert werden.
Weitere Voraussetzungen für den Erhalt der Reduzierungen sind z.B. reguläre Beitrags- und Versicherungszahlungen, bestätigt durch das Modell DURC und der allgemeinen Arbeitsrechts-, sowie der Arbeitssicherheitsvorschriften. Der gesamte Betrieb muss die Voraussetzungen besitzen, nicht nur die Teile des Betriebes welche er territorialen Versicherungsposition (PAT) unterliegen, für welche der Antrag um Prämienreduzierung eingereicht wird.
Wir raten dazu, die betriebliche Situation mit dem Arbeitssicherheitsberater durchzusprechen, denn dieser kann bewerten, ob ein Antrag möglich ist, bzw. ob es sich lohnt, einen solchen zu stellen und kann gleichzeitig beim Ausfüllen des Modells und Sammeln der vorgeschriebenen Dokumentation behilflich sein.
Sobald das Modell OT23 vollständig ausgefüllt und mit der nötigen Dokumentation zu den Maßnahmen zur Verbesserung, der Sicherheit und der Gesundheit am Arbeitsplatz versehen ist, können wir als ELAS den Antrag online versenden. Sollten wir die Versendung durchführen, bitten wir Sie, uns die gesamten Unterlagen so bald wie möglich bzw. spätestens innerhalb 17. Februar 2023, zukommen zu lassen.