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Beiträge und Begünstigungen
Donnerstag, 4. September 2025
Ausgabe: Elasberater September 2025

INAIL Prämienreduzierung - Modell OT23

Arbeitgeber können beim INAIL eine Ermäßigung der INAIL Versicherungsprämie für Unfälle und Berufskrankheiten erhalten, wenn Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz ergriffen werden. Für das Jahr 2025 gibt es dazu kaum Neuerungen im Vergleich zum Vorjahr. Der Antrag mittels Mod. OT23 ist innerhalb 2. März 2026 zu stellen.

Das INAIL ist nicht nur für die Eintreibung der Versicherungsprämie und die Auszahlung von Leistungen zuständig, sondern fördert auch die Prävention von Arbeitsunfällen und die Verbesserung der Sicherheit an den Arbeitsplätzen. Ein Ansporn zur Verbesserung der Arbeitssicherheit ist die Ermäßigung der Versicherungsprämien, wenn Arbeitgeber Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz ergreifen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen hinausgehen.

Die Ermäßigung wird über das sogenannte „Mod. OT23“ beantragt. Der Antrag auf Reduzierung der Prämien für das Jahr 2026 ist innerhalb 2. März 2026 zu stellen. Die Ermäßigung wird aufgrund von Maßnahmen für Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz gewährt, die im Jahr 2025 durchgeführt wurden und laut aktuellen Modell OT23 für den Anspruch auf Ermäßigung vorgesehen sind. Bestimmte Maßnahmen können auch mehrjährig sein, wenn dies im Antragsformular OT23 ausdrücklich vorgesehen ist.

Das aktuelle Formular OT23 ist in verschiedene Abschnitte (Sektionen) unterteilt:

  • Abschnitt A: Vorbeugung tödlicher Unfälle (nicht straßenverkehrsbezogen)
  • Abschnitt B: Vorbeugung von Straßenverkehrsrisiken
  • Abschnitt C: Vorbeugung von Berufskrankheiten
  • Abschnitt D: Ausbildung, Schulung, Information
  • Abschnitt E: Gesundheits- und Sicherheitsmanagement
  • Abschnitt F: Notfallmanagement und persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Innerhalb dieser Abschnitte sind 71 Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz vorgesehen. Die gesamten Maßnahmen bzw. das Modell OT23 finden Sie hier [Formular und Anweisungen Mod.OT23]. Die Neuerungen für den aktuellen Antrag betreffen Anpassungen an neue gesetzliche Vorschriften und technische Präzisierungen. 

Bis zum Jahr 2024 wurde für jede vom Arbeitgeber durchgeführte Maßnahme eine bestimmte Anzahl von Punkten vergeben und um in den Genuss der Ermäßigung zu kommen, mussten 100 Punkte erreicht werden. Das ist seit 2024 nicht mehr so. Für die aktuellen Anträge gibt es zwei verschiedene Typen von Maßnahmen: Maßnahme Typ A und Maßnahme Typ B. Um den Antrag versenden zu können, muss der Arbeitgeber eine Maßnahme des Typ A durchgeführt haben, oder zwei Maßnahmen des Typ B

Ein Beispiel für eine Maßnahme ist die Einführung eines Systems zur Erhebung von Beinaheunfällen* (near miss) und die Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen, um eine Wiederholung der erfassten Ereignisse zu verhindern. Dazu wurden im aktuellen Modell OT23 die Anweisungen besser präzisiert, und dem Modell ist auch das Formular beigefügt, das für die Erfassung, Analyse und Behandlung von Beinaheunfällen verwendet werden soll. 

Bei anderen Maßnahmen handelt es sich meist um Anbringung von Schutzvorrichtungen oder um technische Verbesserungen, welcher der Gesundheit vorbeugen, wie zum Beispiel bei der Geräuschreduzierung, Verbesserung des Mikroklimas und vieles mehr.

Wichtig ist auch, dass alle Maßnahmen gut dokumentiert werden müssen, um die Durchführung der im Formular angegebenen Maßnahmen zu bestätigen. Die Dokumentation ist zusammen mit dem Mod. OT23 bis zum 2. März 2026 einzureichen. Das INAIL kann für weitergehende Kontrollen dann immer noch Erklärungen, weitere Dokumente und Präzisierungen anfordern.

Eine Voraussetzung für die Ermäßigung ist auch die Ordnungsmäßigkeit der Beitragszahlungen (DURC).

Das Ausmaß der Ermäßigung hängt von der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl in der betreffenden territorialen Versicherungsposition (PAT) im letzten Triennium ab und schwankt zwischen 28% und 5%. Die Ermäßigung bezieht sich auf den Tarifsatz und nicht auf die zu zahlende Prämie und gilt für das Jahr, in dem der Antrag gestellt wird. Die Ermäßigung, welche aufgrund des aktuellen Antrages gewährt wird, wird für die Saldozahlung der  INAIL Prämie 2026/2027 angewandt werden.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre betriebliche Situation mit Ihrem Arbeitssicherheitsberater zu besprechen. Er kann beurteilen, ob ein Antrag möglich ist. Außerdem kann er Ihnen beim Ausfüllen des Formulars und Sammeln der erforderlichen Unterlagen helfen.

Wenn das Formular OT23 vollständig ausgefüllt ist und alle erforderlichen Dokumente über die Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz enthält, können wir als ELAS den Antrag online für Sie einreichen. Bitte senden Sie uns dafür die vollständigen Unterlagen so bald wie möglich, spätestens aber bis zum 20. Februar 2026.

*Ein Beinaheunfall ist ein Ereignis, das aus der Arbeit resultiert oder während der Arbeit entsteht, dass aber keinen Unfall oder keine Krankheit verursacht, aber das Potenzial dazu hat.

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