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Beiträge und Begünstigungen
Dienstag, 25. Oktober 2022
Ausgabe: Elasberater September 2022

Fringe Benefit – 600,00 Euro Grenze für 2022

Fringe Benefit – 600,00 Euro Grenze für 2022

Mit dem Dekret von 9. August 2022 hat der Gesetzgeber eine neue Steuerfreigrenze für Sachentlohnungen eingeführt. Mit der Veröffentlichung des Dekretes will der Gesetzgeber gegen die steigenden Preise vorgehen.

Fringe Benefit sind Güter, Dienstleistungen oder Gutschriften, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zusätzlich zur gewöhnlichen Entlohnung gewähren kann. Es gibt mehrere Formen des Fringe Benefits: Firmenwagen, Wohnungen, Mobiltelefone, Gutschriften, Fahrscheine für öffentliche Verkehrsmittel und betriebliche Sozialleistungen.

Die gesetzlich festgelegte Steuerfreigrenze des Fringe Benefits wurde nun mit dem sogenannten „Dekret Aiuti Bis“ für das Jahr 2022 auf 600,00 Euro erhöht. Das bedeutet, dass Arbeitgeber heuer ihren Mitarbeitern die obgenannten Benefits bis zu diesem Höchstbetrag steuer- und beitragsfrei zur Verfügung stellen können.

Neu für 2022 ist auch, dass man als Arbeitgeber neben den oben genannten Formen des Fringe Benefits, den Mitarbeitern im Rahmen der 600 Euro auch die Strom- und Gasrechnungen rückerstatten kann.

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