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Montag, 24. März 2025

Förderung zur Zertifizierung der Geschlechtergleichstellung für kleine und mittlere Unternehmen

Förderung zur Zertifizierung der Geschlechtergleichstellung für kleine und mittlere Unternehmen

In der heutigen Mitteilung möchten wir Sie auf die verfügbaren Fördermittel für die Zertifizierung der Geschlechtergleichstellung hinweisen.

Arbeitgeber können einen Förderbeitrag für die Kosten der Zertifizierung der Gleichstellung von Frauen und Männern beantragen. Diese Fördermittel richten sich an Mikro-, Klein- und Mittelunternehmen und decken die Kosten für die Erstausstellung der Zertifizierung bis zu einem Höchstbetrag von 1.200,00 € netto pro Audittag, mit einem Gesamtlimit von 10.245,00 €. Förderfähig sind nur Dienstleistungen für die Erstausstellung der Zertifizierung, einschließlich AntragsprüfungDokumentenprüfungVor-Ort-Prüfung und Ausstellung des Zertifikats.

 

Zusätzlich sind Fördermittel für technische Unterstützungs-, Begleit- und Zertifizierungsdienste gemäß UNI/PdR 125:2022 verfügbar. Diese Fördermittel werden in Form von Gutscheinen gewährt und beinhalten Treffen mit Experten sowie Zertifizierungsdienste durch eingetragene Zertifizierungsstellen. Die anerkannten Förderbeträge sind 1.639,34 € netto für Analyse- und technische Managementunterstützungsdienste und 409,84 € für die Vorprüfung der Konformität.

Die Anträge können bis zum 18. April 2025 um 16:00 Uhr ausschließlich online über die Website restart.infocamere.it eingereicht werden.

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