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Beiträge und Begünstigungen
Montag, 6. Februar 2023
Ausgabe: Elasberater Februar 2023

Finanzielle Unterstützung für Betriebe im Sektor Gastronomie und Süßwaren

Finanzielle Unterstützung für Betriebe im Sektor Gastronomie und Süßwaren

Arbeitgeber im Sektor Gastronomie und Süßwaren können für die Jahre 2022 und 2023 um einen staatlichen Beitrag ansuchen. Das hat das Ministerium für Landwirtschafts-, Ernährungs- und Forstpolitik entschieden. Gerne zeigen wir, welche Voraussetzungen nötig sind.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden: 

  • Interessierte Betriebe müssen entweder im Gastronomiesektor (ATECO-KODEX 56.10.11), im Eis- und Gebäcksektor (ATECO-KODEX 56.1030) oder im Sektor für frisches Gebäck (ATECO-KODEX 10.71.20) tätig sein;
  • Betriebe im Gastronomiesektor müssen entweder seit mindestens 10 Jahren im Handelskammerregister eingetragen sein oder nachweisen können, dass mindestens 25% der zwischen dem 22/12/2021 und 21/12/2022 eingekauften Lebensmittel die Gütesiegel DOP, IGP, SQNPI, oder SQNZ besitzen bzw. als biologisch qualifiziert sind;
  • Betriebe im Eis- und Gebäcksektor und jene im Sektor für frisches Gebäck müssen entweder seit mindestens 10 Jahren im Handelskammerregister eingetragen sein oder nachweisen können, dass mindestens 5% der zwischen dem 22/12/2021 und 21/12/2022 eingekauften Lebensmittel die Gütesiegel DOP, IGP oder SQNPI besitzen bzw. als biologisch qualifiziert sind;
  • Die Betriebe dürfen kein offenes Konkursverfahren haben;
  • Die Betriebe müssen beitrags- und steuerrechtlich in Ordnung sein (DURC);

 Wie funktioniert die Unterstützung?

Die finanzielle Unterstützung besteht darin, dass der Staat Unternehmen das Bruttogehalt von bestimmten Kategorien von Arbeitnehmern zurückerstattet. Zu diesen Kategorien zählen Lehrlinge und Arbeitnehmer, die einen Hochschulabschluss in den Bereichen Lebensmittel, Wein oder Agrar- und Ernährungswirtschaft vorweisen können, der nicht älter als fünf Jahre ist.

 Wie wird um den Beitrag angesucht?

Hierfür gibt es noch keine offiziellen Anweisungen. Diese sollten jedoch unter https://www.politicheagricole.it veröffentlicht werden.

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