Wer hat Anspruch?
- Arbeitnehmerinnen (öffentlich und privat, ausgenommen Hausangestellte)
- Selbstständige mit Pflichtversicherung (Berufskasse oder getrennte Pensionskasse)
Voraussetzungen
- Mindestens zwei Kinder (leiblich, adoptiert oder Pflege)
- Jahreseinkommen unter 40.000 €
- Für Mütter mit 2 Kindern: jüngstes Kind unter 10 Jahre
- Für Mütter mit 3+ Kindern und befristetem Vertrag: jüngstes Kind unter 18 Jahre
- Achtung: Bei 3+ Kindern und unbefristetem Arbeitsvertrag kein Anspruch (hier gilt eine andere Begünstigung)
Höhe und Auszahlung
- 40 € pro Monat, maximal 480 €
- Einmalige Auszahlung im Dezember 2025 (bei verspätetem Antrag bis Februar 2026)
Antragsfrist
- Bis 9. Dezember 2025, da der reguläre Termin (7. Dezember) auf einen Sonntag fällt und der 8. Dezember ein Feiertag ist
- Bis 31. Januar 2026, wenn die Voraussetzungen erst später, aber spätestens bis zum 31. Dezember 2025 erfüllt werden
Antragstellung
- INPS-Portal (SPID, CIE, CNS)
- Kontaktcenter: 803.164 (Festnetz) / 06 164.164 (Mobil)
- Patronate
Weitere Details finden Sie in unserer News.
