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Beiträge und Begünstigungen
Donnerstag, 4. Dezember 2025
Ausgabe: Elasberater Dezember 2025

Erinnerung: „Bonus Mamme 2025“ - Anträge bis zum 9. Dezember 2025

Erinnerung: „Bonus Mamme 2025“ - Anträge bis zum 9. Dezember 2025

Der Bonus Mamme 2025 ist eine staatliche Unterstützung für berufstätige Mütter mit mindestens zwei Kindern. Er beträgt 40 € pro gearbeitetem Monat im Jahr 2025 und wird steuerfrei im Dezember 2025 durch das NISF/INPS ausgezahlt.

Wer hat Anspruch?

  • Arbeitnehmerinnen (öffentlich und privat, ausgenommen Hausangestellte)
  • Selbstständige mit Pflichtversicherung (Berufskasse oder getrennte Pensionskasse)
 

Voraussetzungen

  • Mindestens zwei Kinder (leiblich, adoptiert oder Pflege)
  • Jahreseinkommen unter 40.000 €
  • Für Mütter mit 2 Kindern: jüngstes Kind unter 10 Jahre
  • Für Mütter mit 3+ Kindern und befristetem Vertrag: jüngstes Kind unter 18 Jahre
  • Achtung: Bei 3+ Kindern und unbefristetem Arbeitsvertrag kein Anspruch (hier gilt eine andere Begünstigung)

Höhe und Auszahlung

  • 40 € pro Monat, maximal 480 €
  • Einmalige Auszahlung im Dezember 2025 (bei verspätetem Antrag bis Februar 2026)

Antragsfrist

  • Bis 9. Dezember 2025, da der reguläre Termin (7. Dezember) auf einen Sonntag fällt und der 8. Dezember ein Feiertag ist
  • Bis 31. Januar 2026, wenn die Voraussetzungen erst später, aber spätestens bis zum 31. Dezember 2025 erfüllt werden

Antragstellung

  • INPS-Portal (SPID, CIE, CNS)
  • Kontaktcenter: 803.164 (Festnetz) / 06 164.164 (Mobil)
  • Patronate

Weitere Details finden Sie in unserer News

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