Verspätete Zahlungen an INPS und INAIL
Die öffentlichen Ämter INAIL und INPS passen die Höhe der verlangen Strafzahlungen und Zinssätze an den Hauptreferenzzinssatz (kurz auch Leitzzinssatz genannt) an. Diese Anpassung ist gesetzlich so vorgesehen und erhöht die Kosten für die Strafzahlung bei verspäteten Einzahlungen und auch beim Zuschlag, welcher bei Ratenzahlungen angewandt wird.
INPS und INAIL berechnen ab 22. März 2023 als Sanktion für eine verspätete Beitragszahlung einen Zuschlag von 9%. Für die Gewährung von Ratenzahlungen gilt ein Satz von 9,50%.
Dazu kommen noch die gesetzlichen Zinsen auf die verspätete Zahlung.
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Zudem hat die Erhöhung des Leitzinses auch Auswirkungen auf die Berechnung der Sachentlohnung, wenn einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Geldleihe zugestanden wurde. Der zu berechnende geldwerte Vorteil ist 50% der nicht eingehobenen Zinsen, wobei man sich bei der Berechnung an den aktuellen Leitzzins zu halten hat.
Der errechnete Betrag für die Sachentlohnung wird auf dieselbe Art gehandhabt wie auch andere Sachentlohnungen und mit diesen summiert. Ab einem Wert von 258,23 Euro im Steuerjahr sind deshalb auch Sozialabgaben und Einkommenssteuer für die gesamte Sachentlohnung zu bezahlen.
Entwicklung des Leitzinssatzes in den letzten Jahren
Die Erhöhung auf die derzeitigen 3,50% des Hauptreferenzzinssatz verlief schrittweise seit Juli 2022, als mit einer Erhöhung von null auf 0,50% die aktuell stattfindende, fortwährende Leitzzinsanpassung begann. In den Jahren vorher war der Leitzins seit März 2016 bei 0% und seit Juli 2012 immer unter 1%. Die Kosten für verspätete Zahlungen, Ratenzahlungen und Leihen haben in einem verhältnismäßig kurzen Zeitraum stak zugenommen und sind nicht zu unterschätzen.