Bei einer Auflösung eines lohnabhängiges Arbeitsverhältnis, die dem Arbeitnehmer theoretisch Zugang zum Arbeitslosengeld (Naspi) gewährt, ist der Arbeitgeber verpflichtet dem INPS einen Beitrag, den so genannten Entlassungsbeitrag (auch Ticket-Naspi), zu bezahlen.
Für das Jahr 2024 hat das INPS den Beitrag auf 52,97 Euro für jedes Dienstmonat beim betreffenden Arbeitgeber festgelegt. Der Beitrag ist unabhängig vom tatsächlichen Dienstalter des Arbeitnehmers für höchstens 36 Monate zu zahlen und erhöht sich in diesen Fällen auf bis zu 1.907,01 €.
Bei Arbeitnehmern, die mit einem Arbeitsvertrag „auf Abruf“ beschäftigt sind, werden nur die Monate gezählt, in denen der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat.
Einige Beispiele für Fälle wo ein der Entlassungsbeiträg fällig wird, sind folgende: Entlassung aus wirtschafltichen Gründen, Entlassung aus disziplinarischen Gründen, Entlassung in der Probezeit, bei Kündigungen aus gerechtfertigtem Grund von Seiten der Arbeitnehmer, Kündigung während des Zeitraums des Mütter- Väterschutzes und noch einige andere.
Der zusätzliche Beitrag für Entlassungen wird zusammen mit den normalen Sozialabgaben an das INPS bezahlt.