Bilaterale Körperschaften sind Einrichtungen, die von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden ins Leben gerufen werden. Geregelt werden diese über den Kollektivvertrag.
Der Kollektivvertrag verpflichtet Arbeitgeber nämlich die festgelegten Beiträge an diese Körperschaften zu zahlen. Wenn der Kollektivvertrag es vorsieht, gibt es auch die Möglichkeit, diese Beiträge nicht zu zahlen. In diesem Fall ist jedoch eine Ersatzzahlung an die Mitarbeiter erforderlich. Wenn die Beiträge nicht an die Körperschaft gezahlt werden, dann können natürlich auch keine Leistungen beansprucht werden.
Derzeit gibt es bilaterale Körperschaften in den Sektoren Handel, Handwerk, Freiberuf und Apotheken. Hier sind die Links zu ihren Webseiten, wo Sie die Leistungen einsehen können:
Bilaterale Körperschaft Handel: Dienstleistungen (ebk.bz.it)
Bilaterale Körperschaft Handwerk: Leistungen (eba-bz.it)
Bilaterale Körperschaft Apotheken: EBIFARM - EBIFARM
Bilaterale Körperschaft Freiberuf: Prestazioni - Ebipro
Wenn Sie einen Beitrag in Anspruch nehmen möchten, empfehlen wir Ihnen, direkt Kontakt mit der Körperschaft aufzunehmen oder den Anweisungen auf der Webseite zu folgen.
Vergessen Sie nicht, diesen Leistungskatalog regelmäßig einzusehen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen mögliche Rückerstattungen auch tatsächlich erhält. Es ist ein einfacher Schritt, der Ihrem Unternehmen finanzielle Entlastung bringen kann.