Die betroffenen Frauen müssen zwei Bedingungen erfüllen. Sie müssen zum Zeitpunkt der Einstellung die Leistung „Unterstützung zur Autonomie“ (reddito di libertà) erhalten und arbeitslos gemeldet, d.h. in der Arbeitslosenliste eingetragen sein.
Die Beitragsermäßigung ist für Einstellungen in den Jahren 2024 bis 2026 vorgesehen und sieht eine 100%ige Ermäßigung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung INPS und zur Arbeitsunfallversicherung INAIL bis zu einem Höchstbetrag von 8.000 Euro pro Jahr vor. Die Beitragsermäßigung soll für 24 Monate bei unbefristeten Arbeitsverträgen und für zwölf Monate bei befristeten Arbeitsverträgen gewährt werden. Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt, dann bis zu 18 Monate. Die Beschäftigung kann auch in Teilzeit erfolgen, in diesem Fall wird die Leistung anteilig gewährt.
Um in den Genuss des Vorteils zu kommen, muss der Arbeitgeber unter anderem die Sozialabgaben und Versicherungsbeiträge ordnungsgemäß entrichten und die gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis regeln, einhalten.
Die Begünstigung fällt unter die De-minimis-Regelung.
Für die effektive Anwendung der Beitragsbegünstigung ist noch das entsprechende Rundschreiben des INPS abzuwarten.
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