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Beiträge und Begünstigungen
Donnerstag, 6. April 2023
Ausgabe: Elasberater April 2023

Beiträge für die Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderung: Einsendefrist 30. April 2023

Beiträge für die Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderung: Einsendefrist 30. April 2023

Die Provinz Bozen hat allen Antragstellern für die Beiträge zur Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderung mitgeteilt ob die Anträge für das Jahr 2022 genehmigt wurden. Wenn der Beitrag genehmigt wurde, ist innerhalb 30. April 2023 der Antrag, um Auszahlung des Beitrages anzusuchen.

Für den Antrag um Auszahlung der genehmigten Beiträge benötigt es folgende Dokumente:

  • Formular zur Erklärung zur Auszahlung des gewährten Beitrages;
  • Ersatzerklärung über den anrechenbaren Vorsteuereinbehalt auf Landesbeiträge;
  • Modell CU2023 des Arbeitnehmers, für welchen der Beitrag angesucht wurde (Betrifft das Beitragsjahr das Jahr 2021 wird auch das Mod. CU2022 benötigt), oder das Modell F24 Einzahlungsscheine zur Bestätigung der eingezahlten Sozialabgaben bei Anträgen welche mitarbeitenden Familienmitglieder betreffen;

Die ersten beiden Dokumente können auf der Internetseite des Amtes heruntergeladen werden: Dienst | CIVIS, das neue Südtiroler Bürgernetz: Beiträge für die Anstellung von Personen mit Behinderung

Die nötigen Unterlagen sind vom Antragsteller ausschließlich mittels PEC an die Adresse as.sl@pec.prov.bz.it zu versenden.

Werden die Formulare dabei nicht mit digitaler Unterschrift unterschrieben, sondern original, dann ist eine Kopie des Ausweises des Unterzeichners beizulegen.

Wichtig! Den Anträgen ab 2022 wurde ein CUP-Code (Einheitlicher Projektcode) zugewiesen. Diesen Kodex teilt das zuständige Amt mit und muss von Ihnen in den benötigten Formularen im vorgesehenen Feld eingetragen werden.

Wird der Antrag um Auszahlung der Beiträge nicht fristgerecht bis 30. April eingereicht verfällt das Anrecht auf den Beitrag.

Der Beitrag für die Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderung ist mit anderen Beitragsbegünstigungen, welche auch das Ziel haben Menschen mit Behinderung einen Zugang zu einem Arbeitsplatz zu erleichtern unvereinbar. Laut FAQ der Provinz Bozen gilt da auch für die Abschreibung der Lohnkosten für Menschen mit Behinderung bei der regionalen Wertschöpfungssteuer IRAP. Eine Doppelbeanspruchen sollte deshalb vermieden werden.  

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