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Beiträge und Begünstigungen
Dienstag, 4. Juli 2023
Ausgabe: Elasberater Juli 2023

Beiträge für die Anstellung von Personen mit Behinderung

Beiträge für die Anstellung von Personen mit Behinderung

Sollten bei Ihnen im Betrieb Arbeitnehmer mit Behinderung angestellt sein, oder Familienmitglieder mit Behinderung mitarbeiten, dann können Sie unter gewissen Voraussetzungen um Beiträge von der Provinz Bozen ansuchen. Die Provinz Bozen möchte damit die Anstellung von Menschen mit Benachteilig am Arbeitsmarkt fördern. Antragsfrist ist der 31. August.

Welche Arbeitgeber sind anspruchsberechtigt?

 

Anspruchsberechtigt sind alle privaten Arbeitgeber, welche Arbeitnehmer*Innen oder mitarbeitende Familienmitglieder mit Behinderung anstellen,

 

Für welche Mitarbeiter kann angesucht werden?

 

Die Mitarbeiter müssen eine Zivilinvalidität von mindestens 46% oder eine Arbeitsinvalidität von mindestens 34% haben.

 

Der Beitrag kann bei Anstellung aller lohnabhängigen Arbeitnehmern angesucht werden, unabhängig von der gewählten Form und Dauer des Vertrages, ebenso kann auch für selbständig gemeldete, mitarbeitende Familienmitglieder angesucht werden. Es muss sich um ein Arbeitsverhältnis mit einer Pflichtversicherung (Sozial- Fürsorgebeiträge) handeln.

 

Neben der Behinderung ist ausschlaggebend, dass der Mitarbeiter in der Provinz Bozen seinen Wohnsitz hat (nicht nur das Domizil).

 

Die Mitarbeiter müssen nicht ausschließlich im Betrieb beschäftigt sein, es ist auch eine andere Tätigkeit bei anderen Arbeitgebern, oder Projekten möglich, z.B. auch eine Nebentätigkeit in einer Behindertenwerkstätte.

Für Mitarbeiter, welche eine Alters- oder Dienstaltersrente beziehen, kann nicht angesucht werden. Ebenso ist die Förderung mit anderen Beihilfen unvereinbar, welche denselben Förderungsgrund haben, sprich die Behinderung des Mitarbeiters (solche Beihilfen können sein: der mögliche IRAP-Abzug, oder andere Beiträge vom Amt für Menschen mit Behinderungen, oder die für die Anstellung von Menschen mit Behinderung vorgesehene Beitragsbefreiung vom INPS usw.).

 

Wie gestaltet sich der Beitrag?

 

Je nachdem um welche Beeinträchtigung es sich handelt und je nach Höhe des festgelegten Prozentsatzes der Invalidität variiert die Beitragsdauer von drei bis 25 Jahren.

Die Höhe des Beitrages ist niedriger, wenn es sich um eine Pflichteinstellung handelt und höher, wenn der Arbeitgeber zu der betreffenden Einstellung nicht verpflichtet gewesen wäre (betreffend Pflichtquote für den ganzen Betrieb, nicht nach Filialen).

Gekoppelt mit dem Prozentsatz der Invalidität variiert der Beitrag zwischen 10 und 50% des im Antragsjahr bezahlten Bruttolohns (es wird die INPS-Grundlage laut Modell CU als Bemessungsgrundlage hergenommen). Bei mitarbeitenden Familienmitgliedern wird pauschal 50% der Sozialabgaben rückvergütet.

Der jährliche Höchstbetrag liegt aktuell bei 7.500 Euro. Je nach zur Verfügung stehenden Mittel kann der Beitrag auch reduziert werden. Auf der Onlineseite des Amtes ist zu den verschiedenen Skalierungen eine detaillierte Aufstellung zu finden.

 

Wann ist der Beitrag anzusuchen?

 

Die Antragstellung erfolgt innerhalb 31. Augst eines jeden Jahres. Der Antrag kann für Neu- bzw. Wiedereinstellung (z.B. auch saisonale Arbeitskräfte) des laufenden Jahres und/oder des Vorjahres gemacht werden.

Wird diese Frist versäumt, kann nachher nicht mehr um den Beitrag angesucht werden, auch wenn der Betrieb noch für weitere Jahre anspruchsberechtigt wäre.

Ist der Beitrag einmal genehmigt, muss der Antrag in der Folge jedes Jahr wiederholt gestellt werden, um das Anrecht nicht zu verlieren.

Abgesehen von einer Neu- oder Wiedereinstellung, kann auch angesucht werden, wenn einem länger jährigen Mitarbeiter erstmals im Leben im Antragsjahr eine Invalidität zuerkannt wird, welche den Anspruch geben würde.

Ebenso ist ein Erstantrag möglich, wenn aufgrund einer Revision der Invaliditätsgrad ansteigt, sodass der Mitarbeiter in eine neue Beitragskategorie fällt (z.B. von 66 auf 67%), auch wenn der Antrag vorher nie gemacht wurde. Ist aufgrund einer Revision die Invalidität so hoch, dass die sich die Beitragsdauer verlängern würde, wird der „neue“ Zeitraum herangezogen.

 

Welche Dokumentation zur Invalidität wird benötigt?

Wenn es sich bei den Mitarbeitern nicht um Personen handelt, welche vom Arbeitsamt vermittelt, worden sind (Pflichtvermittlung), ist dem Antrag immer auch die Invalidenbescheinigung beizulegen. Diese muss gültig sein (Revisionsdatum) und auch eine Diagnose enthalten.

Sollte ein Mitarbeiter die Invalidenbescheinigung aus Datenschutzgründen nicht abgeben wollen, kann der Antrag trotzdem eingereicht werden. Der Arbeitnehmer kann die Bescheinigung dann direkt dem Dienst für Arbeitsintegration zukommen lassen.

Sollte der Mitarbeiter keine Kopie des Dokuments mehr haben, so kann er dieses beim Dienst für Rechtsmedizin des Sanitätsbetriebes Bozen anfordern, bzw. beim INAIL falls es sich um eine Arbeitsinvalidität handelt.

 

Beiträge für die Anpassung des Arbeitsplatzes:

Es gibt auch Beiträge für die Anpassung des Arbeitsplatzes an die Bedürfnisse der Personen mit Behinderung und für den Ankauf der notwendigen Arbeitsausstattung. Diesen Beitrag für die erstandenen Mehrkosten, nicht für die generellen Anschaffungskosten, kann man für Mitarbeiter mit unbefristetem Arbeitsvertrag anfragen. Voraussetzungen sind eine Zivilinvalidität von mindestens 46% oder eine Arbeitsinvalidität von mindestens 34%.

CUP (Einheitlicher Projektcode)

Wie bei allen öffentlichen Finanzierungs- und Investitionsprojekten wird auch dem Ansuchen um Beiträge für Mitarbeiter mit Behinderung ein CUP („Einheitlicher Projektcode“) zugewiesen. Nach der erfolgten Antragstellung wird das zuständige Amt den antragstellenden Arbeitgebern deshalb ein Informationsschreiben zu diesen „einheitlichen Projektcode“ zusenden. Der darin festgehaltene Code ist in der Folge bei allen Kommunikationen mit öffentlichen Ämtern betreffend dieser Antragstellung (dieses Projekts) auszuweisen. Er ist somit auch bei der Abgabe der Erklärung, um Auszahlung des Beitrages im April 2024 anzugeben.

Auch bei Beiträgen für die Anpassung des Arbeitsplatzes könnte es nötig sein, dass dieser Kode auch auf Rechnungen und Überweisungen aufscheint. Wir empfehlen hier im Zweifelsfall direkt das Amt zu kontaktieren.

 

Hier könnten Sie noch weitere Informationen zum Antrag finden, sowie die Formulare zu Antragstellung: Dienst | CIVIS, das neue Südtiroler Bürgernetz: Beiträge für die Anstellung von Personen mit Behinderung

 

Sollten Sie noch Fragen zur Antragstellung haben, oder Hilfe benötigen sind wir gerne für Sie da.

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