Seit März 2022 ist die ISEE-Erklärung für die Ansuchen nötig. Das INPS verlängert von Amts wegen die Ansuchen aller Eltern, die am 28. Februar 2023 einen gültigen und angenommen Antrag besitzen. Sollten sich Änderungen ergeben, so sind diese umgehend an das INPS zu melden (und zwar zum Zeitpunkt, zu dem sie eintreten). Eltern, die das erste Mal um das einheitliche Familiengeld ansuchen, haben bis zum 28. Februar 2023 Zeit, um den Antrag zu stellen.
Achtung: Wer um Familiengeld ansucht, ohne eine ISEE-Erklärung abzugeben, erhält lediglich den Mindestbetrag.
Eltern können sowohl die ISEE-Erklärung als auch das Ansuchen um Familiengeld selbst per SPID über das Onlineportal des INPS einreichen. Eltern, die beim Ansuchen Hilfe benötigen, können sich an die Patronate wenden.