Obwohl der 4. Oktober 2026 auf einen Sonntag fällt, entstehen für Arbeitgeber bereits im ersten Jahr zusätzliche Kosten. Denn gemäß italienischem Arbeitsrecht ist auch ein „nicht genossener Feiertag“ zu vergüten – in der Regel mit einem Zuschlag von 1/26 des Monatslohns. Diese Regelung betrifft alle Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie an diesem Tag tatsächlich gearbeitet hätten oder nicht.
Ab 2027, wenn der 4. Oktober auf einen regulären Werktag fällt, müssen Unternehmen mit weiteren Auswirkungen rechnen:
- Produktionsausfälle und Planungsaufwand: Besonders in der Industrie, im Gesundheitswesen, in der Pflege und im Gastgewerbe kann ein zusätzlicher Feiertag zu Engpässen führen.
- Erhöhte Personalkosten: Neben der Feiertagsvergütung entstehen Kosten für Ersatzpersonal, Überstunden oder Zuschläge für Feiertagsarbeit.
- Vertragsanpassungen: Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Schichtpläne müssen ggf. angepasst werden, um den neuen Feiertag zu berücksichtigen.
Der Heilige Franz von Assisi (1181–1226) gilt als Schutzpatron Italiens und Symbolfigur für Frieden, Demut und Umweltbewusstsein. Die Wiedereinführung des Feiertags wurde von der Regierungspartei Fratelli d’Italia und der Partei Noi Moderati initiiert und fand breite Zustimmung im Parlament. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni begrüßte die Entscheidung ausdrücklich. Kritiker hingegen warnen vor volkswirtschaftlichen Nachteilen durch Produktivitätsverluste und zusätzliche Belastungen für Arbeitgeber.
