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Mittwoch, 5. November 2025
Ausgabe: Elasberater November 2025

Wiedereinführung des 4. Oktober als Feiertag: Neue Herausforderungen für Unternehmen

Wiedereinführung des 4. Oktober als Feiertag: Neue Herausforderungen für Unternehmen

Ab dem Jahr 2026 wird der 4. Oktober – der Gedenktag des Heiligen Franz von Assisi – in Italien wieder als gesetzlicher Feiertag begangen. Das Parlament hat beschlossen, diesen Feiertag, der ursprünglich 1977 im Zuge wirtschaftlicher Umstrukturierungen abgeschafft wurde, aus Anlass des 800. Todestages des Nationalheiligen erneut einzuführen. Mit dieser Maßnahme erhöht sich die Gesamtzahl der Feiertage in Italien auf 13.

Obwohl der 4. Oktober 2026 auf einen Sonntag fällt, entstehen für Arbeitgeber bereits im ersten Jahr zusätzliche Kosten. Denn gemäß italienischem Arbeitsrecht ist auch ein „nicht genossener Feiertag“ zu vergüten – in der Regel mit einem Zuschlag von 1/26 des Monatslohns. Diese Regelung betrifft alle Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie an diesem Tag tatsächlich gearbeitet hätten oder nicht.

 

Ab 2027, wenn der 4. Oktober auf einen regulären Werktag fällt, müssen Unternehmen mit weiteren Auswirkungen rechnen:

  • Produktionsausfälle und Planungsaufwand: Besonders in der Industrie, im Gesundheitswesen, in der Pflege und im Gastgewerbe kann ein zusätzlicher Feiertag zu Engpässen führen.
  • Erhöhte Personalkosten: Neben der Feiertagsvergütung entstehen Kosten für Ersatzpersonal, Überstunden oder Zuschläge für Feiertagsarbeit.
  • Vertragsanpassungen: Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Schichtpläne müssen ggf. angepasst werden, um den neuen Feiertag zu berücksichtigen.

Der Heilige Franz von Assisi (1181–1226) gilt als Schutzpatron Italiens und Symbolfigur für Frieden, Demut und Umweltbewusstsein. Die Wiedereinführung des Feiertags wurde von der Regierungspartei Fratelli d’Italia und der Partei Noi Moderati initiiert und fand breite Zustimmung im Parlament. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni begrüßte die Entscheidung ausdrücklich. Kritiker hingegen warnen vor volkswirtschaftlichen Nachteilen durch Produktivitätsverluste und zusätzliche Belastungen für Arbeitgeber.

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