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Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Donnerstag, 30. Mai 2024
Ausgabe: Elasberater Juni 2024

Verkürzung der Lehrzeit – So geht`s!

Verkürzung der Lehrzeit – So geht`s!

Arbeitgeber können mit ihrem Lehrling eine Verkürzung der Lehrzeit vereinbaren. Voraussetzung dafür ist, dass der Lehrling die schulische Ausbildung abgeschlossen hat.

Eine Lehrzeitverkürzung kann bereits im Lehrvertrag festgelegt oder nachträglich für die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung vereinbart werden.

Was passiert nach der Abschlussprüfung?

Nach bestandener Prüfung kann der Arbeitgeber entscheiden, ob das Arbeitsverhältnis fortgesetzt oder beendet wird.  

 

Besteht der Auszubildende die Prüfung nicht, dann hat der Arbeitgeber wiederum zwei Möglichkeiten :

  1. Das Lehrverhältnis kann fortgesetzt und die Lehrzeit bis zur nächsten Prüfung (maximal ein Jahr) verlängert werden. Die Lehrlingsstelle empfiehlt in diesem Fall eine kurze schriftliche Vereinbarung.
  2. Das Arbeitsverhältnis kann beendet werden.

Welche Formalitäten sind zu berücksichtigen?

Die nachträgliche Verkürzung der Lehrzeit ist der Berufsschule, an der der Lehrling die Lehrabschlussprüfung ablegen will, mit einem eigenen Formular mitzuteilen, das sie hier finden: Dienst | CIVIS, das neue Südtiroler Bürgernetz: Zulassung zur Lehrabschlussprüfung

Das Formular für die Lehrzeitverkürzung ist auch für uns wichtig, bitte vergessen Sie daher nicht, auch uns dieses Formular zukommen zu lassen.

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