Was passiert nach der Abschlussprüfung?
Bei Bestehen der Prüfung kann das Arbeitsverhältnis umgewandelt oder von beiden Seiten beendet werden. Sollte der Lehrling die Prüfung nicht bestehen hat der Arbeitgeber zwei Möglichkeiten:
- Das Lehrverhältnis kann weitergeführt werden und die Lehrzeit bis zur nächsten Prüfung (maximal ein Jahr) verlängert werden. In diesem Fall empfiehlt das Amt für Lehrlingswesen eine kurze schriftliche Vereinbarung dazu.
- Das Arbeitsverhältnis kann beendet werden, wie bei einer normalen Beendigung der Lehrzeit.
Welche Formalitäten sind zu berücksichtigen?
Die nachträgliche Verkürzung der Lehrzeit ist der Berufsschule, an der der Lehrling die Lehrabschlussprüfung ablegen will, mit folgendem Formular mitzuteilen: Mitteilung über die Verkürzung der Lehrzeit.
Das Formular für die Verkürzung der Lehrzeit ist auch für uns wichtig, deshalb vergessen Sie bitte nicht uns dieses Formular zukommen zu lassen.