Was ist der Fondo di Tesoreria?
Der Fondo di Tesoreria ist ein von der INPS verwalteter Fonds. Unternehmen müssen – sofern sie bestimmte Schwellenwerte an Beschäftigten überschreiten – die monatlich anfallenden TFR‑Rückstellungen (Abfertigung) ihrer Arbeitnehmer nicht mehr im Unternehmen ansammeln, sondern über F24 an das INPS überweisen.
Das INPS verwaltet diese Beträge für jeden Arbeitnehmer und bezahlt die Abfertigung im Austrittsfall aus.
Wer ist künftig verpflichtet, in den Fondo di Tesoreria einzuzahlen?
Das Haushaltsgesetz 2026 erweitert den Kreis der verpflichteten Unternehmen deutlich.
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Zeitraum |
Durchschnittliche Beschäftigtenzahl |
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2026–2027 |
mindestens 60 Beschäftigte |
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2028–2031 |
mindestens 50 Beschäftigte |
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ab 01.01.2032 |
mindestens 40 Beschäftigte |
Berechnungsbasis: immer die Beschäftigtenzahl des vorherigen Kalenderjahres.
Beispiel: Für die Verpflichtung ab 01.01.2026 zählt die Mitarbeiterzahl 2025.
Hinweis: Wenn Sie von uns noch nicht direkt kontaktiert wurden, bedeutet das, dass Ihr Unternehmen – zumindest im Jahr 2026 – noch nicht in die neue Verpflichtung fällt.
Ab wann muss eingezahlt werden?
- Unternehmen mit mehr als 60 Beschäftigten im Jahr 2025: Einzahlungspflicht ab 01.01.2026.
- Die erste reguläre F24‑Zahlung wird voraussichtlich schon mit dem kommenden F24 vom 16.03.2026 (für 02/2026) fällig sein.
- Für Januar 2026 ist mit einer Nachzahlung innerhalb 16.04. oder 16.05.2026 zu rechnen.
Fälligkeit der Zahlungen
Die TFR‑Einzahlungen erfolgen künftig gemeinsam mit den regulären INPS‑Beiträgen:
- Standardfälligkeit: jeweils bis zum 16. des Folgemonats.
- Sonderregel 2026: TFR‑Beiträge ab 01.01.2026 müssen spätestens bis 16. Mai 2026 entrichtet werden.
Praktische Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
1. TFR‑Vorschüsse
Sobald der TFR eines Arbeitnehmers beim Fondo di Tesoreria liegt:
- Kann ein Vorschuss nur gewährt werden, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Eine freiwillige Auszahlung durch den Arbeitgeber ist nicht mehr möglich.
- Dies gilt nur für Beiträge, die ab dem 01.01.2026 anfallen. Abfertigungsrückstellungen, die vor 2026 angereift sind, bleiben im Betrieb und unterliegen nicht dieser Einschränkung.
2. TFR‑Pregresso (Übertragung TFR‑Bestände an Zusatzrentenfonds)
- Bereits überwiesene TFR‑Beträge liegen vollständig bei der INPS.
- Eine Umschichtung auf Zusatzrentenfonds ist nicht mehr möglich.
- Dies gilt nur für Beiträge, die ab dem 01.01.2026 anfallen. Abfertigungsrückstellungen, die vor 2026 angereift sind, bleiben im Betrieb und unterliegen nicht dieser Einschränkung.
3. Fusionen, Spaltungen, Distacchi
- Einmal Fondo Tesoreria – immer Fondo Tesoreria.
- Sobald ein Arbeitnehmes der Verpflichtung unterliegt, bleibt diese bestehen.
4. Verrechnung über F24 beim Austritt
- Die Verrechnung der Abfertigung erfolgt im Austrittsmonat gemeinsam mit INPS‑Beiträgen.
- Übersteigt der auszuzahlende TFR die Höhe der fälligen INPS‑Beiträge:
- dann ist keine Verrechnung möglich
- und die Auszahlung der Abfertigung muss direkt bei der INPS beantragt werden.
Zum Stand Ende Februar 2026 bestehen noch einige offene praktische Fragen zur Umsetzung der neuen Regeln rund um den Fondo di Tesoreria. Vor allem Detailaspekte zu Fristen, zu Sonderfällen und zur operativen Abwicklung warten noch auf weitere Klarstellungen der INPS.
