Der Abzugsbetrag berechnet sich auf die tatsächlich an die Zusatzrentenfonds übertragenen TFR‑Beträge und beträgt:
- 4 % für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten
- 6 % für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten
Diese Prozentsätze sind ausdrücklich im Rahmen der misure compensative vorgesehen und stellen eine direkte Verringerung des steuerpflichtigen Unternehmenseinkommens dar.
Die für die Berechnung des Absetzbetrages erforderlichen Daten werden gemeinsam mit den Jahresdaten veröffentlicht. Sobald diese Jahresdaten und das entsprechende Prospekt zur Verfügung stehen, können Sie als Unternehmen den Absetzbetrag gemäß Art. 10 D.Lgs. 252/2005 wirksam geltend machen.
