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Donnerstag, 5. Februar 2026
Ausgabe: Elasberater Februar 2026

Steuerliche Abzugsbeträge für Arbeitgeber bei Zuweisung des TFR an Zusatzrentenfonds

Steuerliche Abzugsbeträge für Arbeitgeber bei Zuweisung des TFR an Zusatzrentenfonds

Gemäß Artikel 10 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 252/2005 steht Unternehmen ein steuerlicher Abzugsbetrag zu, wenn Arbeitnehmer ihre Abfertigung einem Zusatzrentenfonds oder dem Fondo Tesoreria zuweisen. Diese sogenannte misura compensativa dient dazu, die finanziellen Auswirkungen des Abflusses des TFR aus dem Unternehmen auszugleichen.

Der Abzugsbetrag berechnet sich auf die tatsächlich an die Zusatzrentenfonds übertragenen TFR‑Beträge und beträgt:

  • 4 % für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten
  • 6 % für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten

Diese Prozentsätze sind ausdrücklich im Rahmen der misure compensative vorgesehen und stellen eine direkte Verringerung des steuerpflichtigen Unternehmenseinkommens dar.

Die für die Berechnung des Absetzbetrages erforderlichen Daten werden gemeinsam mit den Jahresdaten veröffentlicht. Sobald diese Jahresdaten und das entsprechende Prospekt zur Verfügung stehen, können Sie als Unternehmen den Absetzbetrag gemäß Art. 10 D.Lgs. 252/2005 wirksam geltend machen.

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