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Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Mittwoch, 3. Mai 2023
Ausgabe: Elasberater Mai 2023

Sommerbeschäftigung von Schülern und Studenten

Sommerbeschäftigung von Schülern und Studenten

Hier finden Sie eine kurze Übersicht zu den verschiedenen Einstellungsmöglichkeiten von Schülern und Studenten während der Sommermonate.

Sommerpraktika (Ausbildungs- und Orientierungspraktikum)

Sommerpraktika können zu denselben Bedingungen wie im vergangenen Jahr abgeschlossen werden, also auch mit 15-Jährigen.

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dem Informationsblatt der Abteilung Arbeit im Internet unter http://www.provinz.bz.it/arbeit/service/formulare.asp.

NEWS: Ab dem 1. Januar 2023 unterliegen Praktikumsvereinbarungen der Stempelsteuer. Die aufnehmende Struktur ist verpflichtet, die Stempelsteuer zu entrichten, indem sie die von den Parteien unterzeichnete Vereinbarung mit einer Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro versieht.

TIPP: Klären Sie auf jeden Fall vorab mit Ihrem Arbeitssicherheitsexperten ab, welchen Gefahren der zukünftige Praktikant ausgesetzt sein wird. Wenn ein Schüler bzw. Student mit gefährlichen Stoffen in Berührung kommt und/oder einer gefährlichen Tätigkeit beiwohnt, dann muss vorab eine präventive ärztliche Visite beim Arbeitsmediziner gemacht werden.

Bei Minderjährigen muss zusätzlich eine sogenannte Zusatzgenehmigung für Minderjährige beim Arbeitsinspektorat angesucht werden. Dies erledigt der Arbeitssicherheitsexperte für Sie. Die Genehmigung muss bei der Meldung aufliegen.

Wo finden Sie die Infos zu gefährlichen Tätigkeiten und Stoffen? Auf der Liste der gefährlichen Tätigkeiten - hier der link https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1003140.

Ferialverträge in Folge von Sektorenabkommen

Hierbei handelt es sich um befristete Arbeitsverträge für Jugendliche, die das 16. Lebensjahr erreicht haben. Bei Ferialverträgen ist normalerweise eine reduzierte Entlohnung vorgesehen. Die auszuführende Tätigkeit muss in der Regel mit dem Schultyp übereinstimmen. Wir verweisen dafür auf die Abkommen vom Kaufleute-, Handwerkerverband, Industriellenverband und HGV.

Arbeitsverträge auf bestimmte Zeit

Es handelt sich dabei um ein normales lohnabhängiges Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit. Das Mindestalter beträgt auch hier 16 Jahre. Der/die Jugendliche erhält die volle Entlohnung, entsprechend der ausgeübten Tätigkeit und Einstufung.

Gelegentliche Mitarbeit – „PrestO“

Betriebe mit maximal zehn lohnabhängigen Arbeitnehmern auf unbestimmte Zeit  haben die Möglichkeit, Jugendliche mit „PrestO“ (ähnlich wie die früheren Voucher) zu beschäftigen. In diesem Fall handelt es sich um eine gelegentliche Mitarbeit mit einer telematischen Meldung und direkter Auszahlung durch das NISF/INPS. Die Beschäftigung mit „PrestO“ ist mit Studentinnen/Studenten, die das 16. Lebensjahr erreicht haben und bei einer Universität oder einer anderen Schule eingeschrieben sind möglich.

Achtung! auch hier gelten dieselben Regeln zur Arbeitssicherheit wie im Abschnitt Sommerpraktika zusammengefasst.

Sollten Sie sich noch Detailinformationen zu den einzelnen Beschäftigungsformen wünschen, können Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter wenden.

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