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Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Montag, 9. Oktober 2023
Ausgabe: Elasberater Oktober 2023

Smart Working: Verlängerung für schutzbedürftige Arbeitnehmer

Smart Working: Verlängerung für schutzbedürftige Arbeitnehmer

Während der Covid-19-Pandemie hat unsere Regierung Smart Working stark gefördert. Aber wie geht es weiter?

Bis zum 30. September 2023 hatten besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer („lavoratori fragili") das Recht, Smart Working in vereinfachter Form auszuüben. Das bedeutet, dass keine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erforderlich war.

Eigentlich sollte diese Regelung am 30. September 2023 auslaufen. Die italienische Regierung hat jedoch kürzlich eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2023 beschlossen.

 

Wir erinnern daran, dass ebenfalls für Eltern von Kindern unter 14 Jahren eine Ausnahmeregelung gilt. Auch sie können weiterhin die vereinfachte Form von Smart Working nutzen. Ihre Tätigkeit muss es jedoch erlauben, in Form von Smart Working ausgeübt zu werden. Außerdem muss auch der andere Elternteil erwerbstätig sein.

Bitte beachten Sie, dass auch bei der vereinfachten Form von Smart Working eine kurze Meldung an das Arbeitsministerium erfolgen muss. Informieren Sie uns also weiterhin, welche Mitarbeiter Smart Working nutzen.

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