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Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Montag, 14. November 2022
Ausgabe: Elasberater November 2022

Obligatorische Sicherheitsmaßnahmen bei Smart Working

Obligatorische Sicherheitsmaßnahmen bei Smart Working

Bei der Einführung von Smart Working in einem Unternehmen müssen unter anderem auch die Anforderungen des Gesundheitsschutzes und Sicherheit der Arbeitnehmer, die außerhalb des Firmengeländes arbeiten, berücksichtigt werden.

Insbesondere ist es notwendig, die Risikobewertung in Bezug auf die außerhalb des Firmengeländes ausgeführten Arbeiten zu aktualisieren und die Bewertung des arbeitsbedingten Stresses zu überwachen. Außerdem ist es vorgesehen die Arbeitnehmer über die allgemeinen und spezifischen Risiken der Tätigkeit zu informieren.

Der Arbeitgeber ist angehalten eine angemessene Schulung in Bezug auf die Durchführung von Tätigkeiten in Form des Smart Working anbieten. Für die Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften sind Sanktionen vorgesehen.          

Hier eine Auflistung der Sicherheitsmaßnahmen:                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      

Risikobewertung

Das Dokument zur Risikobewertung ist in Bezug auf die außerbetriebliche Arbeitsleistung anzupassen (vorausgesetzt, der Arbeitgeber hat das Dokument zur Risikobewertung zuvor erstellt). Auch die Bewertung von arbeitsbedingtem Stress ist zu beachten.

 

Informationsschreiben

Es ist vorgesehen, dass jährlich ein Informationsschreiben über allgemeine und spezifische Risiken (auch in Bezug auf Erste-Hilfe- und Brandbekämpfungsmaßnahmen) erfolgt. Das Schreiben muss auch dem Beauftragten für Arbeitssicherheit - falls gewählt oder ernannt – übergeben werden.

 

Ausbildung

Für die Nutzung von IT-Geräten außerhalb des Firmengeländes ist eine spezielle Auffrischungsschulung anzubieten.

 

Bereitstellung von Arbeitsmitteln

Die Bereitstellung durch den Arbeitgeber ist nicht verpflichtend. Es gehört allerdings zur Pflicht des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer bezüglich der richtigen Auswahl und des angemessenen Gebrauchs der Arbeitsmittel zu schulen.

 

Gesundheitsüberwachung

Ein teilweiser Wechsel des Arbeitsortes bringt keine Änderung in Bezug auf die Vorschriften der Gesundheitsüberwachung mit sich. Wenn eine Bildschirmtätigkeit von mindestens 20 Stunden pro Woche erreicht wird, müssen die ärztlichen Untersuchungen bezüglich der Arbeitseignung nach wie vor durchgeführt werden.

 

Ernennung von Brandschutz- und Erste-Hilfe-Beauftragten

Bei Smart Working ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Arbeitnehmer zum Brandschutz- oder Erste-Hilfe-Beauftragten ernannt und ausgebildet wird.

 

INAIL-Versicherung

Bei Smart Working ist ein normaler Versicherungsschutz für Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorgesehen, es sei denn, das Institut nimmt eine spezifische Bewertung des eingetretenen Ereignisses vor.

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