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Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Donnerstag, 5. Februar 2026
Ausgabe: Elasberater Februar 2026

Neuerungen bei Kilometergeld und Reisekosten für innerörtliche Dienstfahrten

Neuerungen bei Kilometergeld und Reisekosten für innerörtliche Dienstfahrten

Mit dem Rundschreiben Nr. 15 vom 22. Dezember 2025 hat die Agenzia delle Entrate wichtige Klarstellungen zur Rückerstattung von Kilometergeld und Reisekosten veröffentlicht. Diese betreffen insbesondere Dienstfahrten innerhalb derselben Gemeinde, in der sich auch der gewöhnliche Arbeitsort des Mitarbeiters befindet.

 

  1. Steuerfreiheit von Fahrtkosten innerhalb desselben Gemeindegebiets

Ab 2026 sind Fahrtkosten für berufliche Fahrten innerhalb des gleichen Gemeindegebiets steuerfrei, sofern:

  • sie nachweisbar und dokumentiert sind und
  • sie eindeutig der beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können.

Dazu gehören insbesondere:

  • Kilometergeld für den privaten PKW, berechnet nach den offiziellen ACI-Tabellen
  • Maut- und Parkgebühren, sofern der Beleg das Fahrzeug klar erkennen lässt
  • Car-Sharing-Kosten, entsprechend den bereits bisher gültigen Kriterien
  • Taxi- und NCC-Fahrten, sofern sie tracciabili sind, also mit einem nachvollziehbaren Zahlungsmittel bezahlt wurden

  1. Dokumentationspflichten des Arbeitgebers

Für die steuerfreie Anerkennung muss der Arbeitgeber folgende Unterlagen führen:

  • genaue Strecken- bzw. Fahrtennachweise
  • Angabe des verwendeten Fahrzeugs
  • Kilometersätze gemäß ACI
  • klare Zuordnung aller Belege zu Fahrzeug, Fahrt und Anlass

  1. Weiterhin nicht steuerfrei: Der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Ohne Änderungen bleibt die bisherige Regelung zum täglichen Arbeitsweg:

  • Der Arbeitsweg gilt nicht als Dienstreise.
  • Für diesen Weg kann kein steuerfreies Kilometergeld erstattet werden.
  • Freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers für den Arbeitsweg gelten weiterhin als voll steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn.

Das bedeutet:

  • Einkommensteuer/IRPEF fällt voll an
  • Sozialversicherungsbeiträge fallen voll an

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