- Steuerfreiheit von Fahrtkosten innerhalb desselben Gemeindegebiets
Ab 2026 sind Fahrtkosten für berufliche Fahrten innerhalb des gleichen Gemeindegebiets steuerfrei, sofern:
- sie nachweisbar und dokumentiert sind und
- sie eindeutig der beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können.
Dazu gehören insbesondere:
- Kilometergeld für den privaten PKW, berechnet nach den offiziellen ACI-Tabellen
- Maut- und Parkgebühren, sofern der Beleg das Fahrzeug klar erkennen lässt
- Car-Sharing-Kosten, entsprechend den bereits bisher gültigen Kriterien
- Taxi- und NCC-Fahrten, sofern sie tracciabili sind, also mit einem nachvollziehbaren Zahlungsmittel bezahlt wurden
- Dokumentationspflichten des Arbeitgebers
Für die steuerfreie Anerkennung muss der Arbeitgeber folgende Unterlagen führen:
- genaue Strecken- bzw. Fahrtennachweise
- Angabe des verwendeten Fahrzeugs
- Kilometersätze gemäß ACI
- klare Zuordnung aller Belege zu Fahrzeug, Fahrt und Anlass
- Weiterhin nicht steuerfrei: Der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Ohne Änderungen bleibt die bisherige Regelung zum täglichen Arbeitsweg:
- Der Arbeitsweg gilt nicht als Dienstreise.
- Für diesen Weg kann kein steuerfreies Kilometergeld erstattet werden.
- Freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers für den Arbeitsweg gelten weiterhin als voll steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn.
Das bedeutet:
- Einkommensteuer/IRPEF fällt voll an
- Sozialversicherungsbeiträge fallen voll an
