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Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Dienstag, 17. Februar 2026

Neuerung aus dem Haushaltsgesetz – Verlängerung des Ersatzarbeitsvertrags bei Mutterschaft und Elternzeit

Die neue Regelung aus dem Haushaltsgesetz erlaubt es Arbeitgebern, den befristeten Vertrag einer Ersatzkraft für Mutterschaft oder Elternzeit für die Übergabe und Einarbeitung bis maximal zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes zu verlängern.

Sie möchten das Gesagte lieber mitlesen? Kein Problem! Gleich hier unten finden Sie die Informationen im PDF-Format.

Anhang

descriptionRundschreiben_Circolare.pdf

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