Erste Auswirkungen im Jahr 2026
Da der 4. Oktober 2026 auf einen Sonntag fällt, entsteht im nächsten Jahr kein zusätzlicher freier Arbeitstag. Dennoch müssen Arbeitgeber den entfallenen Feiertag wie üblich vergüten – konkret mit einem Zuschlag von 1/26 des Monatslohns als "nicht genossenen Feiertag". Das bedeutet: Schon im kommenden Jahr entstehen zusätzliche Personalkosten.
Langfristige finanzielle Auswirkungen
Unternehmen müssen sich auch generell auf höhere Personalkosten einstellen. Dazu zählen etwa Feiertagszuschläge oder die bezahlte Freistellung bei laufendem Betrieb – besonders relevant für Branchen wie Produktion, Pflege oder Gastronomie.
Hintergrund der Entscheidung
Der 4. Oktober war bis 1977 ein gesetzlicher Feiertag und wurde damals im Zuge wirtschaftlicher Reformen abgeschafft. Die Wiedereinführung erfolgt nun anlässlich des 800. Todestags des Heiligen Franz von Assisi im Jahr 2026.