Was ist neu?
Seit Anfang 2025 mussten Arbeitnehmer bei Dienstreisen ausschließlich nachvollziehbare Zahlungsmittel wie Kreditkarten oder Banküberweisungen verwenden, um die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Erstattungen sicherzustellen.
Diese Verpflichtung wurde nun gelockert:
- Nur noch bei Inlandsreisen verpflichtend: Die Pflicht zur Verwendung nachvollziehbarer Zahlungsmittel gilt ab sofort ausschließlich für Dienstreisen innerhalb Italiens.
- Auslandsreisen ausgenommen: Für Dienstreisen ins Ausland entfällt diese Vorgabe. Auch Barzahlungen oder andere nicht nachvollziehbare Zahlungsmittel führen nicht automatisch zum Verlust der Steuerfreiheit.
Was bedeutet das für Unternehmen und Mitarbeitende?
Die Neuregelung bringt eine spürbare Erleichterung für international tätige Unternehmen und deren Mitarbeitende. Die Abwicklung von Reisekosten bei Auslandsreisen wird flexibler.
Wichtig ist: Steuerliche Nachteile entstehen nicht, sofern die Erstattungen ordnungsgemäß dokumentiert und im Rahmen der geltenden Richtlinien erfolgen. Unternehmen sollten daher weiterhin auf eine saubere und vollständige Dokumentation achten, um die Steuerfreiheit zu gewährleisten.