Diese Wahlmöglichkeit bietet in bestimmten Situationen klare Vorteile. Arbeitnehmende müssen den Arbeitgeber nicht mehr zwingend als Steuersubstitut einsetzen. Bereits bei der Abgabe der Steuererklärung entscheiden sie selbst, ob sie eine eventuelle Steuerschuld eigenständig begleichen oder ein Guthaben direkt erhalten möchten – ohne Umweg über die Lohnabrechnung.
Der Vorteil?
In manchen Fällen kann der Arbeitgeber das Guthaben bis zum Auszahlungstermin im Dezember nicht vollständig auszahlen. Der Restbetrag wird dann auf das nächste Steuerjahr übertragen. Diese Situation tritt besonders häufig bei Betrieben mit nur einer oder wenigen beschäftigten Personen auf.
Arbeitnehmende haben die Möglichkeit, genau diese Verzögerungen zu vermeiden. Sie können ihr Steuerguthaben direkt von der Steuerbehörde erhalten. Schnell, klar und unabhängig von der betrieblichen Situation.
Mussten Ihre Arbeitnehmenden in den vergangenen Jahren lange auf ihr Guthaben warten? Dann stellt diese Option eine praktische und faire Lösung dar, die allen Beteiligten mehr Planungssicherheit bringt.
