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Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Donnerstag, 2. April 2026
Ausgabe: Elasberater April 2026

Mod. 730 – So erhalten Sie Ihr Steuerguthaben direkt auf Ihr Konto

Mod. 730 – So erhalten Sie Ihr Steuerguthaben direkt auf Ihr Konto

Arbeitnehmende mit einem laufenden Arbeitsverhältnis können selbst entscheiden, ob sie ein eventuelles Steuerguthaben direkt von der Steuerbehörde erhalten möchten. Alternativ können sie eine mögliche Steuerschuld eigenständig mit dem Formular F24 begleichen. In beiden Fällen wählen sie bewusst eine Abwicklung ohne Einbindung des Arbeitgebers.

Diese Wahlmöglichkeit bietet in bestimmten Situationen klare Vorteile. Arbeitnehmende müssen den Arbeitgeber nicht mehr zwingend als Steuersubstitut einsetzen. Bereits bei der Abgabe der Steuererklärung entscheiden sie selbst, ob sie eine eventuelle Steuerschuld eigenständig begleichen oder ein Guthaben direkt erhalten möchten – ohne Umweg über die Lohnabrechnung.

 

Der Vorteil?

Arbeitgeber können Steuerguthaben aus der Steuererklärung Mod. 730 nur bis zur Höhe der monatlich einbehaltenen IRPEF der Arbeitnehmenden verrechnen und auszahlen. Reicht dieser Betrag nicht aus, erfolgt die Auszahlung lediglich teilweise und verteilt sich über mehrere Monate.

In manchen Fällen kann der Arbeitgeber das Guthaben bis zum Auszahlungstermin im Dezember nicht vollständig auszahlen. Der Restbetrag wird dann auf das nächste Steuerjahr übertragen. Diese Situation tritt besonders häufig bei Betrieben mit nur einer oder wenigen beschäftigten Personen auf.

Arbeitnehmende haben die Möglichkeit, genau diese Verzögerungen zu vermeiden. Sie können ihr Steuerguthaben direkt von der Steuerbehörde erhalten. Schnell, klar und unabhängig von der betrieblichen Situation.

Mussten Ihre Arbeitnehmenden in den vergangenen Jahren lange auf ihr Guthaben warten? Dann stellt diese Option eine praktische und faire Lösung dar, die allen Beteiligten mehr Planungssicherheit bringt.

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