Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigung für ukrainische Flüchtlinge
- Aufenthaltstitel: Die Aufenthaltserlaubnis, die am 31. Dezember 2024 abgelaufen ist, kann auf Antrag der betreffenden Person bis zum 4. März 2026 verlängert werden.
- Umwandlung: Bei der Beantragung der Verlängerung kann die Aufenthaltserlaubnis in eine Arbeitserlaubnis umgewandelt werden.
- Widerruf: Der Aufenthaltstitel kann durch den Rat der Europäischen Union widerrufen werden.
Anerkennung der Berufsqualifikationen von Ärzten, Gesundheits- und Sozialarbeitern
- Verlängerung: Die Frist für die vorübergehende Ausübung der beruflichen Täigkeiten von Ärzten und Sozialarbeitern ukrainischer Herkunft, die sich vor dem 24.02.2022 in der Ukraine aufhielten, wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
- Einstellung: Einrichtungen des Gesundheitswesens können diese Fachkräfte vorübergehend mit befristeten Verträgen oder als Freiberufler einstellen.
Unterstützungsmaßnahmen und Betreuungstätigkeiten
- Unterstützung: Ukrainische Flüchtlinge erhalten außerdem spezielle Unterstützungs- und Betreuungsmaßnahmen, wenn sie einen Aufenthaltstitel für vorübergehenden Schutz besitzen, der ab dem 24. Februar 2022 ausgestellt wurde.