Bei jeder Lohnerhöhung erhöhen sich auch die Kosten für den noch nicht genossenen Resturlaub, da die beim Ende des Arbeitsverhältnisses ausbezahlten Resturlaubstage mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Lohn berechnet werden.
Außerdem muss nach spätestens 18 Monaten der Wert der Resturlaubstage den Sozialbeiträgen unterworfen werden. Die eingezahlten Beiträge werden wieder verrechnet, sobald der Urlaub genommen wird. Die Verrechnung dieser Beiträge ist jedoch mit einem verwaltungstechnischen Aufwand und somit weiteren Kosten verbunden.
Mitarbeiter sollten pro Jahr mindestens vier Wochen Ferien genießen. Dies können einzelne Wochen verteilt auf das Jahr sein und/oder längere zusammenhängende Zeiträume. Das absolute gesetzliche Minimum liegt dabei bei zwei Wochen pro Jahr. Wenn diese zwei Wochen nicht genossen werden, können Inspektoren Strafen ausstellen. Auch bei eventuellen Arbeitsunfällen können Behörden kontrollieren, ob der Arbeitsunfall nicht auf eine Übermüdung des Arbeitnehmers aufgrund zu wenig genossener Ferien zurückzuführen ist.
Zu guter Letzt ermöglicht eine geordnete Urlaubsplanung es, Betriebsabläufe, Abwesenheiten und damit zusammenhängende Stellvertretungen besser zu organisieren. Dadurch wird sichergestellt, dass der Betrieb reibungslos funktioniert und die Arbeitslast gleichmäßig verteilt wird.
Trotz einer Urlaubsplanung kommt es vor, dass Urlaub aufgrund verschiedener Notwendigkeiten aufgeschoben wird. Behalten Sie jedoch immer im Auge, ob alle Mitarbeiter ihren Urlaub auch tatsächlich in Anspruch nehmen.